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Kuvert mit Latein-Zentralmatura geöffnet: Zwei Jahre Haft

Angeklagter laut eigener Aussage nicht an Matura-Angaben interessiert
Angeklagter laut eigener Aussage nicht an Matura-Angaben interessiert
Ein 32-Jähriger, der im Mai 2015 bei einem Einbruch im Akademischen Gymnasium in Salzburg ein Kuvert mit der Latein-Zentralmatura geöffnet hat, ist am Donnerstag bei einem Prozess wegen 17 Einbruchsdiebstählen zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Salzburger gab an, er habe mit den Delikten seine Drogensucht finanzieren wollen. Die Matura-Angaben hätten ihn nicht interessiert.


Das Entsetzen war am 7. Mai österreichweit groß gewesen, nachdem der Angeklagte in der Nacht den Schultresor des Akademischen Gymnasiums auf der Suche nach Bargeld aufgezwängt hatte. Er riss das Kuvert mit Unterlagen der zentralen Latein-Matura (“Latein – 6-jährig”) auf, ließ es dann aber achtlos liegen. Die Kuverts mit den Aufgaben für die Französisch- und Mathematik-Matura, die ebenfalls im Tresor lagen, hat er dann gar nicht mehr geöffnet.

Das Ministerium musste davon ausgehen, dass die Aufgaben für die Lateinmatura von diesem Zeitpunkt an bekannt waren. Deshalb trat “Plan B” in Kraft: Die rund 700 Schüler an 115 Schulen erhielten neue Aufgaben. Der 32-Jährige sagte nun zur Vorsitzenden des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Richterin Martina Pfarrkirchner, er habe sich Bargeld in dem Kuvert erwartet. Zu Geld kam er in dem Gymnasium dann doch: Er brach den Münzbehälter eines Kopierers auf und steckte rund 450 Euro ein. Mitgenommen hat er auch noch einen Laptop.

Der achtmal einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte bei seiner Einbruchserie von Jänner bis Mai in Salzburg – betroffen davon waren unter anderem insgesamt sieben Schulen, die Universität, die Pädagogische Hochschule und ein Kindergarten – einen Gesamtschaden von rund 21.000 Euro verursacht.

Als er bei einem Einbruch erwischt wurde, gab er sämtliche Taten zu und trug damit zur Aufklärung der Einbruchsserie bei. Der Beschuldigte nahm das Urteil auch an. Er muss zudem an die Pädagogische Hochschule 2.600 Euro Schadensersatz leisten. Da Staatsanwalt Leon-Atris Karisch keine Erklärung zu den Schuldsprüchen wegen “schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls” und wegen “Entfremdung unbarer Zahlungsmittel” abgegeben hat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte auch “Glück”: Durch eine mit 1. Jänner 2016 in Kraft getretene Gesetzesänderung drohte dem 32-Jährigen “nur” mehr ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu siebeneinhalb Jahren, bisher waren es bis zu 15 Jahren Haft.

Mildernd wertete das Gericht vor allem das reumütige Geständnis des Salzburgers. Erschwerend war allerdings, dass er rasch strafrückfällig geworden war, denn er wurde erst im Oktober 2014 aus einer Haft entlassen. Zudem war schon ein anderes Verfahren am Bezirksgericht Salzburg anhängig, als er die Einbrüche im Frühjahr 2015 verübte.

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