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Legales Baden am Alten Rhein

Ab sofort darf offiziell und legal im Alten Rhein gebadet werden.
Ab sofort darf offiziell und legal im Alten Rhein gebadet werden. ©Veronika Hotz
Altach setzt Badeverbot außer Kraft. Einheitliche Regeln am Alten Rhein.

Altach. (VN-doh) Mit einer Mitteilung im Gemeindeblatt hat der Altacher Bürgermeister Gottfried Brändle im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt: Badeverbot am Alten Rhein. Eine Verordnung, die bereits in den 1970er-Jahren von der Altacher Gemeindevertretung beschlossen worden war und noch immer Gültigkeit besessen hat. Brändle erklärte, dass die Verordnung aus Sicherheitsgründen erlassen wurde, denn durch die damaligen
Kiesentnahmen seien die Ufer sehr instabil gewesen.

Im Jahr 1973 erachteten es die Gemeindemandatare zudem als notwendig, neben dem Baden auch das „Waschen von Fahrzeugen jeglicher Art“ zu verbieten. „Wir wissen, dass das Badeverbot nie exekutiert wurde und deshalb auch, trotz Badeverbotsschild, das Gelände regelmäßig von Badegästen aufgesucht wurde“, erklärt Brändle. Auch er selbst sei dort immer wieder baden gewesen, scherzt der Bürgermeister.

In der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung haben die Mandatare nun den Weg für einen legalen Sprung ins kalte Nass geebnet und das Badeverbot außer Kraft gesetzt. Dafür wurde aber eine Reihe an Verordnungen für Verhaltensregeln im Naturraum am Alten Rhein erlassen.

Natur und Erholung

„Wir wollen nicht mit dem Gesetz und Strafen drohen, sondern vielmehr Bewusstsein für das Naherholungsgebiet schaffen“, so Brändle. Die Rheinauen beherbergen auf 485.000 Quadratmetern über zehn geschützte Tierarten und neun geschützte Pflanzenarten. Daher war es der Gemeinde wichtig, ein Miteinander von Mensch und Natur zu ermöglichen. Zudem sei es das Ziel der Verordnung, einheitliche Regeln in allen Anrainergemeinden des Alten Rheins festzulegen.

Gemeinsame Regeln

Unter der Federführung der Stadt Hohenems habe es mehrere Sitzungen der Bürgermeister aus
Lustenau, Hohenems, Altach und Diepoldsau gegeben. So gilt nun auch in Altach ein Glasverbot im Naherholungsgebiet. Zudem müssen Hunde am Alten Rhein in Altach an der Leine geführt werden. Das Entfachen von Lagerfeuern ist nur in ausgewiesenen Grillbereichen erlaubt. In Altach befindet sich die Grillstelle neben der Finnenbahn beim Fitnessparcours. In Hohenems wurden drei neue öffentliche Grillstellen errichtet, um illegale Grillstellen zu vermeiden. Als Service wird kostenloses Brennholz der Hohenemser Forstabteilung zur Verfügung gestellt.

In der Verordnung ist auch ein Campingverbot festgelegt. Für den Freizeitverkehr gesperrt bleibt das Werksgelände des Kieswerks Kopf. Ein Fußweg über den Fitnessparcours außerhalb des Betriebsgeländes dient als Zugang zum Alten Rhein.

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