Die Beschuldigten wurden zu 15 Monaten bis 20 Jahren Haft verurteilt. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.
Der 55-jährige Hauptangeklagte wurde wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Die Geschworenen stimmten mit 5 zu 3 Stimmen für Mord. Der Angeklagte meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Seine Lebensgefährtin wurde einstimmig wegen schwerer Körperverletzung verurteilt – sie muss für drei Jahre in Haft. Bei der Beschuldigten wurde die besondere Grausamkeit der Tat – das Ausdrücken von brennenden Zigaretten am Penis – erschwerend gewertet.
Ein weiterer Angeklagter muss ebenfalls wegen schwerer Körperverletzung in Haft. Er erhielt zweieinhalb Jahre. Sein 17-jähriger Sohn erhielt 15 Monate wegen schwerer Körperverletzung. Die drei nahmen ihr Urteil an, jedoch gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab.
(APA)