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Loveparade: Verantwortung trägt letztlich der Bürgermeister

Während das Ermittlungsverfahren noch läuft, schieben sich Veranstalter, Stadt Duisburg und die Polizei schon heute die Verantwortung für das Desaster bei der Loveparade zu. Es geht um Sicherheitskonzepte, Brandschutzvorgaben, Verhalten der Ordnungskräfte und der Polizei. Zum besseren Verständnis der Ausgangslage gibt es im Folgenden einen Überblick über die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen einer Großveranstaltung wie der Loveparade.
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Unproblematisch sind die ganz allgemeinen und nahe liegenden Rechtsvorschriften, wie sie bei jedem Stadtteilfest zu beachten sind. Dazu gehören lebensmittelrechtliche Vorgaben, die Gaststättenverordnung, die für den Alkoholausschank relevant ist oder die Gewerbeordnung, in der die Rechtsgrundlagen für fliegende Händler oder Verkaufsstände festgelegt sind. Hinzu kommen noch Gesetze und Verordnungen, die Sondernutzungen des Straßenraums oder einer Fußgängerzone regeln. Auch der Lärmschutz ist gesetzlich geregelt, was für Tanzmusik oder Live-Bands wichtig ist. Und da eine Veranstaltungsgenehmigung ein Verwaltungsakt ist, gilt selbstverständlich auch das Verwaltungsrecht.

Wer eine Großveranstaltung ausrichtet, benötigt eine ordnungsbehördliche Erlaubnis, die in den verschiedenen Kommunen von unterschiedlichen Stellen erteilt wird. Einige Städte und Gemeinden haben dafür spezialisierte Abteilungen, andere regeln das über das Bauamt, da insbesondere für Sicherheitsrichtlinien viele Vorschriften aus dem Bereich Bau herangezogen werden. “In letzter Instanz ist für die Erlaubnis einer Sonderveranstaltung der Bürgermeister oder Oberbürgermeister verantwortlich”, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Vorbeugender Brandschutz des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Jochen Stein. Stein ist zugleich Leiter der Feuerwehr und Rettungsdienste in Bonn.

Grundlegende Vorschriften zur Sicherheit von Großveranstaltungen sind in der Versammlungsstättenverordnung festgelegt. In Nordrhein Westfalen ist diese in der Sonderbauverordnung (SBauVO) aufgegangen. Vorwiegend sind darin Regelungen zu Veranstaltungsbauten, also Theatern, Konzerthäusern oder Sportstadien etc. enthalten. Für viele dieser Bauten werde bereits beim Baugenehmigungsverfahren die Feuerwehr für Fragen des Brandschutzes eingeschaltet, sagte Stein. Dann werden etwa Rettungswege geplant, deren Erreichbarkeit, Länge und Breite. “Die Sicherheitsvorgaben wurden aufgrund der Feuersbrünste in Theatern Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Die kosteten Hunderte Menschenleben. Damals erkannte man, dass Rettungswege definiert und verpflichtend in solchen Häusern geplant werden müssen”, erläuterte Stein.

Diese Richtlinien werden auch für Großveranstaltungen im Freien herangezogen, wenn auch nicht 1:1 übertragen. Ein Volksfest am Rhein unterliegt anderen Anforderungen als eine Aufführung in der Oper in Düsseldorf oder ein Rockkonzert in der Westfalenhalle. “Dann prüfen das Straßenverkehrsamt, die Verkehrsbetriebe, Ordnungsamt, Polizei und Feuerwehr die notwendigen Maßnahmen”, erklärte Stein.

Die Feuerwehr erstelle dann eine “brandschutztechnische Stellungnahme”. Stein erläuterte: “Auch Zugangswege werden vom Vorbeugenden Brandschutz geprüft, insbesondere wenn es bei diesen oder den Rettungs- und Fluchtwegen ein Nadelöhr gibt.” Die Erstellung von Brandschutzkonzepten könne aber auch an Privatfirmen vergeben werden. Stein betonte weiter: “Die Vorgaben in der brandschutztechnischen Stellungnahme der Feuerwehr sind nicht rechtlich bindend.” Die Anforderungen der anderen beteiligten Stellen und die Wünsche des Veranstalters müssten auch noch berücksichtigt werden. Besonders bei einmaligen Großveranstaltungen sei dies ein unvermeidlicher Vorgang. Die letzten Entscheidungen träfen dann aber die jeweiligen ordnungsamtlichen Stellen, die auch die Auflagen erteilen.

Auch die Polizei wird bei der Planung von Großveranstaltungen frühzeitig beteiligt und liefert eine Einschätzung der Lage. Das Konzept des Veranstalters und die Auflagen der Stadt werden dabei geprüft. In den Vorbesprechungen werden dann Aspekte wie Zugangsstrecken, Rettungswege und anderes Sicherheitsrelevantes thematisiert. Doch die Polizei hat nur beratende Funktion für Stadt und Veranstalter, sie entscheidet nicht in letzter Instanz. Primär ist die Polizei für den Bereich außerhalb der Veranstaltung zuständig, sie sorgt dafür, dass die Besucher sicher zum Gelände und wieder weg kommen.

In der für Nordrhein-Westfalen maßgeblichen Sonderbauverordnung ist festgelegt: “Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.” Ab 5.000 Besucherplätzen “hat der Betreiber im Einvernehmen mit den für Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Brandschutzdienststellen und den Rettungsdiensten, ein Sicherheitskonzept aufzustellen”. Darin sind besonders die Zahl der Ordnungskräfte, die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und die Sicherheitsdurchsagen festzuhalten.

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens muss jetzt festgestellt werden, wer in Duisburg wann welchen Fehler in diesem Genehmigungsprozess und während der Loveparade gemacht hat. Auch muss die Frage geklärt werden, warum trotz der vielen Bedenken niemand rechtzeitig die Notbremse gezogen hat. Auf jeden Fall sollen bei sehr großen Veranstaltungen zukünftig Kommunen nicht mehr alleine für die Genehmigung zuständig sein. Dies haben mehrere Politiker auf Bundes- wie auf Landesebene gefordert.

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