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Lufthansa muss Österreich-Aufschlag für Tickets einstellen

Österreichs Reisebüro haben gegen Lufthansa einen Teilsieg erzielt.
Österreichs Reisebüro haben gegen Lufthansa einen Teilsieg erzielt. ©APA/AFP/PATRIK STOLLARZ
Österreichs Reisebüros haben im Kampf gegen den sogenannten Österreich-Aufschlag für Flugtickets von Lufthansa vor dem Kartellgericht einen Teilsieg errungen. Die Airline muss den "Austro"-Aufschlag einstellen, darf also in Österreich für den gleichen Flug nicht mehr verrechnen als in Deutschland.

Die neue 16-Euro-Buchungsgebühr ist hingegen laut Kartellgericht in Ordnung. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Reisebüro-Fachverband in der Wirtschaftskammer (WKÖ) überlegt, den Obersten Gerichtshof (OGH) einzuschalten, um auf ganzer Linie recht zu bekommen.

Die Lufthansa-Gruppe habe für die idente Flugleistung, wenn sie in Österreich gebucht wurde, oft weit mehr verlangt als wenn in Deutschland gebucht wurde, sagte Fachverbandsobmann Felix König am Dienstag zur APA. Das habe sowohl Reisebüros als auch Endkunden betroffen. “Teilweise war es ab Österreich um 20, 60 oder über 100 Prozent teurer”, so König. Die Lufthansa-Gruppe, zu der auch die AUA gehört, habe stets von Einzelfällen gesprochen. “Es waren viel zu viele Einzelfälle.”

Kartellgericht ist auf der Seite von Österreichs Reisebüros

Das Kartellgericht hat sich auf die Seite der klagenden Reisebüros geschlagen und der Lufthansa-Gruppe laut einer Aussendung des Fachverbands einen sogenannten Abstellungsauftrag erteilt. “Damit dürfen bei den betreffenden Buchungen in Zukunft keine unterschiedlichen Preise und Konditionen mehr gegenüber österreichischen Kunden und Reisebüros verlangt werden”, so der Fachverband.

Bei dem vor Gericht durchexerzierten Fall hat die Lufthansa-Gruppe über globale Computerreservierungssysteme am österreichischen Markt für die idente Flugleistung 65 Prozent mehr verlangt als in Deutschland.

Kartellgericht erlaubt neue Buchungsgebühr von Lufthansa

Eine Niederlage mussten die heimischen Reisebüros hingegen bezüglich der neuen Buchungsgebühr (Distribution Cost Charge, DCC) hinnehmen. Diese hat das Kartellgericht nicht untersagt.

Die DCC ist ein Aufschlag, den die AUA-Mutter den Reisebüros seit Herbst 2015 verrechnet, wenn diese über globale Reservierungssysteme buchen. Die heimischen Reisebüros sehen sich dadurch diskriminiert. Die Fluglinie wolle die Reisebüros und Kunden dazu veranlassen, nur noch über die Lufthansa-Homepage zu buchen, so das Argument.

Das Kartellgericht sah das nicht so. Es gehe von einem Marktanteil der Lufthansa-Group von 12 Prozent in Europa aus und sehe daher am europäischen Markt keine markbeherrschende Stellung, so der Fachverband.

Reisebüros in Österreich auf Lufthansa angewiesen

Allerdings hätten die Richter festgehalten, dass in Österreich eine relative Marktbeherrschung der Gruppe gegenüber den Reisebüros vorliege. Der Grund sei, dass die Reisebüros auf die Buchungsmöglichkeit bei der Lufthansa-Gruppe angewiesen seien. Daher dürfe die Airline die heimischen Reisebüros nicht diskriminieren oder ihnen unangemessene Preise verrechnen. Einen Missbrauch der relativen marktbeherrschenden Stellung habe das Kartellgericht aber nicht gesehen, da der Aufschlag nicht eindeutig überhöht sei.

“Die Reisebüros teilen diese Rechtsansicht hinsichtlich der DCC nicht und überlegen, den diesbezüglichen Beschluss des Kartellgerichts vom Obersten Gerichtshof überprüfen zu lassen”, kündigte König an.

Gericht verbietet Lufthansa “Austro”-Aufschlag: Reaktion der AUA

Die Lufthansa darf bei Buchung aus Österreich für einen Flug nicht mehr verrechnen, als bei Buchung aus Deutschland, hat das Kartellgericht entschieden. Das geschehe ohnehin nicht, jedenfalls nicht geplant und systematisch, heißt es in einer Stellungnahme der AUA. “Was den vermeintlichen “Österreich-Aufschlag” anbelangt, ist klarzustellen, dass ein solcher nicht existiert: Die Lufthansa-Gruppe verfolgt eine einheitliche Preissetzung, die vom Abflugsort und nicht vom Ort der Buchung abhängt”, so die AUA.

Im Schnitt gebe es bei der AUA 4.000 Anfragen nach freien Flugplätzen pro Sekunde. “Sofern es in der Vergangenheit in Ausnahmefällen zur Anzeige unterschiedlicher Preise in den Computer-Reservierungssystemen der Reisebüros gekommen ist, lag dies an der fehlenden Echtzeitdarstellung in diesen Systemen und außerhalb unseres Einflussbereichs”. Fachverbandsobmann Felix König sagte hingegen, die Preise seien teilweise um 20 bis 100 Prozent teurer gewesen. Die Lufthansa-Gruppe, zu der auch die AUA gehört, habe stets von Einzelfällen gesprochen. “Es waren viel zu viele Einzelfälle.”

Zuversicht, Vorwurf widerlegen zu können

Die AUA gibt sich zuversichtlich “im Rechtsmittelverfahren auch noch den Vorwurf des ‘Österreich-Aufschlages’ widerlegen zu können”. Bei der österreichischen Lufthansa-Tochter wird über eine Berufung nachgedacht. Auch der Reisebüro-Fachverband in der Wirtschaftskammer (WKÖ) überlegt noch den Gang zum Obersten Gerichtshof. Ihm geht es um die zweite Entscheidung des Kartellgerichts: Demnach ist ein seit Herbst 2015 Buchungsaufschlag von 16 Euro (Distribution Cost Charge, DCC) zulässig, wenn die Reisebüros über ein globales Reservierungssystem buchen. Das finden die Reisebüros ungerecht. Sie fühlen sich dadurch genötigt, über die Lufthansa-Homepage zu buchen.

(Forts. mögl.) tsk

APA/Red.

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