Vom Vorwurf der Tierquälerei wurde der Mann freigesprochen. Der Angeklagte legte Nichtigkeitsbeschwerde ein und meldete Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft nahm das Urteil aber an.
Der von einem Psychiater als “Hochrisikotäter” eingestufte Mann soll eine junge Medizinerin am 6. September des Vorjahres in seine Gewalt genommen und stundenlang psychisch und physisch malträtiert haben. Laut Anklage war der in Deutschland 24-fach Vorbestrafte bereits Ende Juli aus einer dortigen Suchttherapie nach Österreich geflohen. Dem Opfer, einer 38-jährigen Ärztin, lief er dann an dem besagten Tag zufällig über den Weg. Die Frau war mit ihrem Hund in einem Wiener Park “Gassi gewesen”. Er folgte ihr, setzte sich in den Fond ihres Wagens und soll dann die geschockte 38-Jährige angehalten haben, ihn in Richtung Graz zu fahren.
Versuchte Vergewaltigung
In der Nähe der Schneebergbahn habe er die Frau in ein Waldstück dirigiert, wo er sie dann laut Anklage mit einer Hundeleine fesselte und versuchte, sich an ihr sexuell zu vergehen. Dem Opfer gelang aber im Zuge eines Gerangels die Flucht.
Den Großteil der gegen ihn erhobenen Vorwürfe wies der 49-Jährige zu Prozessbeginn von sich. Gerichtspsychiater Manfred Walzl unterstellte dem Angeklagte eine “sehr hohe Rückfallwahrscheinlichkeit” hinsichtlich weiterer Gewalt- und Sexualstraftaten.
(APA)