Die Medienbehörde bekommt umfangreiches Mitspracherecht im ORF-Budget und soll – ähnlich den ORF-Gremien – parteipolitisch unabhängig besetzt werden. Die fünf Mitglieder dürfen unter anderem nicht Mitarbeiter der fünf Parlamentsparteien sein. Außerdem dürfen die Mitglieder der Medienbehörde keine Jobs in Regierungsinstitutionen und in Medienunternehmen ausüben.
Voraussetzung für die Bewerbung ist eine zumindest fünfjährige juristische Berufserfahrung. Weiteres wird in der Ausschreibung darauf hingewiesen, dass “ausgezeichnete Kenntnisse des Verwaltungsverfahrens sowie mehrjährige Berufserfahrung in Rechtsbereichen, die zum Vollzugsbereich der Behörde zählen”, von Vorteil seien. Wichtig sind auch gute Kenntnisse des österreichischen Medienmarktes und des öffentlich- rechtlichen Rundfunkwesens.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird ein Hearing abgehalten. Anschließend erstellt die Bundesregierung eine Liste der fünf Mitglieder, die dem Hauptausschuss des Parlaments vorgelegt wird. Dieser muss die Kandidaten absegnen. Mit Oktober ist die Behörde dann operativ.
Die Medienbehörde bestimmt unter anderem darüber, ob der ORF die zusätzlichen Gebührengelder ausbezahlt bekommt. Dazu legt der Generaldirektor vorab ein Strukturkonzept mit einer Rahmenplanung der Einnahmen und Ausgaben vor. Binnen sechs Wochen gibt die Medienbehörde eine Stellungnahme ab, die der Generaldirektor gemeinsam mit dem Strukturkonzept dem Stiftungsrat vorlegt. Eine nachträgliche Prüfung der ORF-Zahlen erfolgt unabhängig von der Vorab-Stellungnahme der Prüfungskommission.