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Mehr Spielraum für Polizei: Was sich 2017 für die Autofahrer ändert

Die Polizei bekommt mehr Spielraum bei der Ahndung von Delikten.
Die Polizei bekommt mehr Spielraum bei der Ahndung von Delikten. ©APA (Symbolbild)
Die Polizei soll ab diesem Jahr sogenannte unfallrelevante Delikte auch nur anhand eines Radarfotos ahnden. Im September 2017 dürfte das Alkolock-Programm starten.

Das Jahr 2017 hält für Autofahrer einige Neuerungen bereit. Bereits ab Anfang des Jahres sollen Gurtmuffel und Telefonierer am Steuer auch anhand von Radarfotos belangt werden können. Ab Juli wird die Probezeit für Führeschein-Neulinge um ein Jahr auf drei Jahre verlängert. Im September startet der fünfjährige Pilotversuch für Alkolocks.

Das Maßnahmenpaket des Verkehrsministeriums wurde am Mittwoch dem Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt. Ab Kundmachung der Novellen des Kraftfahrgesetztes (KFG) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO) entfällt für die Polizei die sogenannte Anhalteerfordernis zur Ahndung von Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer, die Gurt- beziehungsweise Helmpflicht, mangelnde Kindersicherung und die Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen mit Pkw und Motorrädern. Zur Ahndung dieser unfallrelevanten Delikte reicht künftig ein Fotobeweis aus Radaraufnahmen.

Ab April 2017 gibt es für E-Autos dann Nummerntafeln mit grünen Schriftzügen, die mit einigen Vorteilen verbunden sein sollen, die aber auf kommunaler Ebene noch geklärt werden müssen. Angedacht ist Gratisparken, die Nutzung der Busspur und die Erweiterung von Lieferzonen und Lieferzeiten.

Alkolocks kommen ab September

Mit Juli kommenden Jahres wird die Probezeit für Führerschein-Neulinge von zwei auf drei Jahre ausgeweitet. Bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer wird die Probezeit weiter verlängert. Neuerungen gibt es auch bei der Mopedausbildung, denn hier wird auf die Computerprüfung umgestellt. Das Mindestalter für den Ausbildungsbeginn wird verändert auf frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag. Ebenfalls im Juli tritt das Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz (StVUStG) in Kraft. Damit wird die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Verkehrsunfällen neu geregelt, erstmals werde zudem die Möglichkeit zur Unfall-Tiefenforschung geschaffen.

Ab September soll dann Alkohol-Wegfahrsperren, die sogenannten Alkolocks, zum Einsatz kommen. Sie werden zunächst als fünfjähriges Pilotprojekt für die Führerscheinklasse B eingeführt. Jedes Jahr wird etwa 26.000 Personen wegen Alkohol am Steuer der Führerschein abgenommen. 4.000 davon setzen sich laut Verkehrsministerium wieder betrunken hinters Lenkrad. Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen nach mindestens zwei Monaten Führerscheinentzug ins Alkolock-Programm einzusteigen. Die Kosten für die Teilnahme am “alternativen Bewährungssystem” tragen sie selbst. Rund 2.500 Euro kosten die Alkolocks pro Jahr, für den Ein- und Ausbau, Gerätemiete, Mentoringgespräche und die Neuausstellung des Führerscheins.

(APA, Red.)

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