29. August 2012 15:46; Akt.: 29.08.2012 15:46

Meinl beschwerte sich in London über Österreich

Banker Julius Meinl schießt sich wegen der seit Jahren laufenden strafrechtlichen Ermittlungen in Österreich gegen ihn auf die heimische Justiz ein. Nun hat sein Rechtsvertreter, der langjährige britische Generalstaatsanwalt Lord Peter Goldsmith, sogar das britische Außenministerium eingeschaltet. Meinl fühlt sich ungerecht behandelt und führt das auch auf seine jüdische Wurzeln zurück.

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In einem Brief an Minister William Hague beschwert sich Goldsmith über die “harsche und unfaire Behandlung” Meinls durch die österreichischen Behörden, die auch mit Meinls Nationalität – er ist Brite – und seinem jüdischem Familienhintergrund zu tun habe. Goldsmith bittet das Außenressort um Einschreiten.

Im Zuge von strafrechtlichen Ermittlungen gegen mehrere Verdächtige sei Julius Meinl im Jahr 2009 – als einzige Person – hinter Gitter gekommen. Die Behörden hätten die Haft insbesondere damit begründet, dass er britischer Staatsbürger sei, also habe er eine “noch nie dagewesene” Kaution in Höhe von 100 Mio. Euro in cash hinterlegen müssen, schildert Goldsmith in dem Schreiben, das mit 14. Juli 2012 datiert ist und der APA vorliegt.

Die Behandlung Meinls verletze fundamentale Rechte (“natural justice”), schreibt der Jurist. Es sei schon gerichtlich festgestellt, dass die lange Verfahrensdauer einen Verstoß gegen wesentliche Grundrechte darstelle – “und trotzdem ziehen sich die Ermittlungen weiter in die Länge”.

Bedeutung gewinne der Fall nicht nur durch Meinls Nationalität. “Es besteht der starke Verdacht, dass die Behörden auf öffentlichen Druck aus bestimmten Bereichen reagiert haben, was wiederum vor Meinls jüdischem Familienhintergrund zu sehen ist.” Julius Meinl und die Meinl Bank haben sich im Juli bereits beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschwert.

Von der Wiener Staatsanwaltschaft kam folgende Stellungnahme: “Die österreichische Justiz führt Ermittlungsverfahren entsprechend den geltenden Gesetzen und ohne Ansehen der beteiligten Personen oder deren ethnischer Herkunft.”



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