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Mensdorff-Pouilly wegen Verdachts auf Geldwäsche angeklagt

Verdacht auf Geldwäsche
Verdacht auf Geldwäsche ©APA
Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Freitag gegen den Waffenlobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly einen Strafantrag wegen Verdachts auf Geldwäsche, falscher Beweisaussage in zwei Untersuchungsausschüssen und der Vorlage eines angeblich verfälschten Beweismittels im gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren eingebracht.
Jäger und Gejagter

Das gab die Anklagebehörde am Nachmittag in einer Presseaussendung bekannt und bestätigte damit eine Vorabmeldung des Online-“Standard”. Dem Strafantrag zufolge soll Mensdorff-Pouilly in den Jahren 2000 bis 2008 insgesamt rund 12,6 Mio. Euro erhalten haben, die zuvor unter Verwendung von Scheinverträgen aus dem Vermögen der “BAE systems plc” abgezogen wurden. “Mit dem Geld sollten vermutlich in Zentral- und Osteuropa Entscheidungsträger bestochen werden, um Waffengeschäfte für das Unternehmen zu erlangen”, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung.

Mitarbeiter Mensdorffs mitangeklagt

Ein Mitarbeiter Mensdorffs, der diesem bei den Geldtransfers behilflich gewesen sein soll, wurde mitangeklagt. Die tatsächliche Verwendung des Geldes konnte laut Staatsanwaltschaft nicht aufgeklärt werden.

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