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Messerangriff auf Polizisten in Mödling: 40-Jähriger in Anstalt eingewiesen

Nach Messerangriff in Mödling: Einweisung in Anstalt
Nach Messerangriff in Mödling: Einweisung in Anstalt ©APA (Sujet)
Prozess-Ausgang wie erwartet: Jener 40-Jährige, der in den Nacht auf den 1. September 2016 vor einem Hotel in Mödling einen Polizisten mit einem Messer angegriffen hatte, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Gutachten: "Unzurechnungsfähig"
Mann wurde angeschossen
Festnahme wurde angeordnet
Bisher keine Einvernahme

Anlasstaten waren versuchter Mord und Widerstand gegen die Staatsgewalt, teilte das Landesgericht Wiener Neustadt am Mittwoch mit. Das Urteil des Geschworenensenats ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil des Geschworenensenats ist nicht rechtskräftig. Der Mann leidet laut einem Gutachten an paranoider Schizophrenie und war zurechnungsunfähig.

Prozess um Messerangriff gegen Polizisten in Mödling

Der englischsprachige Betroffene hatte in Mödling ein Hotelzimmer gemietet und sich in der Nacht auf den 1. September mit einem 23,5 Zentimeter langen Küchenmesser an die Bar gesetzt. Auf die Frage des Barkeepers, was er damit vorhabe, hatte er “I want to kill somebody” geantwortet. Der Hotelmitarbeiter hatte daraufhin die Polizei gerufen, die gegen 0.30 Uhr bei der Herberge eintraf.

Der Betroffene war mit gezücktem Messer auf die beiden Polizisten zugegangen. Trotz Aufforderung, das Messer wegzulegen, hatte er sich einem Beamten bis auf eineinhalb Meter genähert, woraufhin der Polizist “in Notwehr” einen Schuss abgab, wie der Staatsanwalt sagte. Der 40-Jährige lag nach dem Bauchschuss mehrere Tage lang im Koma. Vor dem Prozess befand er sich in vorläufiger Anhaltung.

“Suicide by cop” war von dem 40-Jährigen geplant

“Ich habe den Eindruck, dass die CIA hinter mir her ist und meine Gedanken liest”, sagte der Betroffene. Der Mann hat Selbstmordversuche hinter sich, in der Nacht auf den 1. September wollte er den Angaben seines Verteidigers zufolge “Suicide by cop” begehen. “Ich dachte, der beste Weg, mich umzubringen, sei, die Polizei dazu zu bringen, mich zu erschießen”, sagte der 40-Jährige. Der Verteidiger legte am Mittwoch einen von seinem Mandanten verfassten Abschiedsbrief auf Englisch mit dem Wortlaut vor: “Ich liebe euch alle. Ich kann meine psychologischen Probleme nicht mehr ertragen. Auf Wiedersehen.”

Gutachten: “Unzurechnungsfähig und höhergradig abnorm”

Die Sachverständige Sigrun Roßmanith stufte den 40-Jährigen als zurechnungsunfähig und höhergradig abnorm ein. “Er hört Stimmen und Geräusche. Er fühlt sich von Satelliten überwacht und hat das Gefühl der Fernlenkung”, sagte die Gutachterin.

Der 40-Jährige wurde in einem Inselstaat des australischen Kontinents geboren, ist österreichischer Staatsbürger und wohnte zuletzt wie seine Mutter in Österreich. Zuvor verbrachte er einige Jahre in London, wo auch seine Schwester lebt.

Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, teilte das Landesgericht Wiener Neustadt mit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(apa/red)

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