Bei der Mindestsicherung gehe Salzburg trotz Zeiten knappen Budgets über die Mindeststandards, wie sie vom Bund vorgesehen sind, hinaus und setze punktgenau dort an, wo es die Menschen am dringendsten benötigen”, betonte die Landesrätin. Scharer verwies dabei auf die deutlich höhere Unterstützung für Kinder: Während der Kinderrichtsatz auf Bundesebene bei maximal 18 Prozent liegt, beträgt dieser in Salzburg 21 Prozent. Zudem komme die Unterstützung 14-mal statt zwölfmal pro Jahr zugute.
Die Salzburger Mindestsicherung bringe neben höheren Leistungen für Kinder auch vor allem eine klare Besserstellung für Familien, Alleinerziehende und Mindestpensionisten, unterstrich Scharer. Damit würden gerade jene Gruppen unterstützt, die von der Armut am stärksten gefährdet sind. Zudem werden alle Mindestsicherungsbezieher ausnahmslos krankenversichert sein.
Durch eine im Salzburger Mindestsicherungsgesetz festgeschriebene koordinierte Hilfeplanung werden arbeitsfähige Mindestsicherungsbezieher dabei unterstützt, schneller wieder aus der Mindestsicherung herauszukommen und rascher ins Berufsleben einzusteigen. Das Prinzip der koordinierten Hilfeplanung lautet: mit den Menschen arbeiten und sie nicht verwalten. “Bei einer Implementierung in einem Bezirk als Modellregion soll die Wirksamkeit der koordinierten Hilfeplanung für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration evaluiert werden und schrittweise umgesetzt werden”, sagte Scharer.