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Mindestsicherung wird in Salzburg am 1. September eingeführt

Salzburg-Stadt - Das Salzburger Landesgesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung wurde am 28. Juni von der Salzburger Landesregierung unterzeichnet und soll am Mittwoch vom Salzburger Landtag beschlossen werden.
Damit werde ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung von Armut abgegeben, und man stehe geschlossen hinter “jenen Menschen in unserem Land, die ganz besonders auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind”, erklärte Soziallandesrätin Erika Scharer (SPÖ) am Dienstag bei einem Pressegespräch. Salzburg wird den Einführungszeitpunkt mit 1. September 2010 halten, so Scharer.

Höhere Unterstützung für Kinder und Familien

Bei der Mindestsicherung gehe Salzburg trotz Zeiten knappen Budgets über die Mindeststandards, wie sie vom Bund vorgesehen sind, hinaus und setze punktgenau dort an, wo es die Menschen am dringendsten benötigen”, betonte die Landesrätin. Scharer verwies dabei auf die deutlich höhere Unterstützung für Kinder: Während der Kinderrichtsatz auf Bundesebene bei maximal 18 Prozent liegt, beträgt dieser in Salzburg 21 Prozent. Zudem komme die Unterstützung 14-mal statt zwölfmal pro Jahr zugute.

Die Salzburger Mindestsicherung bringe neben höheren Leistungen für Kinder auch vor allem eine klare Besserstellung für Familien, Alleinerziehende und Mindestpensionisten, unterstrich Scharer. Damit würden gerade jene Gruppen unterstützt, die von der Armut am stärksten gefährdet sind. Zudem werden alle Mindestsicherungsbezieher ausnahmslos krankenversichert sein.

Aktive Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Betroffenen
Eine verbesserte Datenvernetzung zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, dem AMS sowie den Fremdenbehörden solle Missbrauch weitgehend verhindern. Die koordinierte Hilfeplanung arbeitet aktiv mit Einrichtungen wie der Schuldenberatung oder Delogierungsprävention zusammen und bindet den Betroffenen mit ein. “Wird die aktive Mitarbeit verweigert, werden die Mindestsicherungsleistungen gekürzt. Soziale Treffsicherheit bedeutet, Leistungen dorthin zu lenken, wo sie am meisten gebraucht werden”, so Salzburgs Soziallandesrätin.

Durch eine im Salzburger Mindestsicherungsgesetz festgeschriebene koordinierte Hilfeplanung werden arbeitsfähige Mindestsicherungsbezieher dabei unterstützt, schneller wieder aus der Mindestsicherung herauszukommen und rascher ins Berufsleben einzusteigen. Das Prinzip der koordinierten Hilfeplanung lautet: mit den Menschen arbeiten und sie nicht verwalten. “Bei einer Implementierung in einem Bezirk als Modellregion soll die Wirksamkeit der koordinierten Hilfeplanung für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration evaluiert werden und schrittweise umgesetzt werden”, sagte Scharer.

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