Die Frau hatte das Land als Oberbehörde auf 60.000 Euro Schadensersatz verklagt. Über die Höhe der Zahlung wurde Stillschweigen vereinbart.
Arbeitsunfähig
Die in Niederösterreich lebende Klägerin soll über Jahre in ihrer Pflegefamilie gequält worden sein, berichtete der ORF Vorarlberg. Als Ergebnis dieses Martyriums wurde sie de facto arbeitsunfähig. In der Klage vertrat die heute 54-Jährige die Auffassung, die Jugendwohlfahrt habe damals ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Eine Entschädigungszahlung wurde der Frau vom Land Vorarlberg aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens angeboten, das ihre Aussagen bestätigte.
Als allgemeines Schuldeingeständnis wollte die Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) diese Entscheidung nicht stehen lassen. “Die Betrachtung des individuellen Falles hat es ergeben, dass wir uns verglichen haben”, sagte Wiesflecker. (APA)