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Missbrauchsprozess in Korneuburg gegen Hausmeister aus NÖ im Finale

Der 50-Jährige stand erneut in Korneuburg vor Gericht
Der 50-Jährige stand erneut in Korneuburg vor Gericht ©APA (Sujet)
Ein im Februar begonnenes Verfahren gegen einen 50-jährigen Hausmeister wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist am Montag am Landesgericht Korneuburg  ins Finale gegangen.
Unter Missbrauchsverdacht
Prozess wurde vertagt

Psychologischen Gutachten zufolge seien die Aussagen von drei der vier mutmaßlichen Opfer glaubhaft – der Mann selbst bestritt die Vorwürfe bisher und sprach am Montag von einer von langer Hand geplanten Intrige gegen ihn.

Schwere Vorwürfe des Missbrauchs gegen Hausmeister

Der gebürtige Deutsche soll sich an vier Kindern aus der Nachbarschaft, davon drei Geschwistern, teilweise massiv vergangen haben. Laut Anklage hatten die Übergriffe – von Berührungen der Mädchen bis zum Analverkehr, dem ein heute 13-Jähriger ausgesetzt war – von Herbst 2013 bis Juli 2015 stattgefunden.

Der Angeklagte, der wie die Mutter der Kinder Hausmeister in einer Wohnanlage im südöstlichen Wiener Umland war, habe es ausgenützt, dass die Kinder wiederholt bei ihm und seiner Lebensgefährtin übernachteten. Zu einem Vorfall sei es im Haus des Mannes in der Slowakei gekommen. Den Kindern habe der Beschuldigte eingeschärft, nichts zu erzählen. Als sich der Bub Anfang Juli 2015 seinem Vater anvertraute, flog die Causa durch die folgende Anzeige auf.

Prozess in Korneuburg wurde vertagt

Am 11. April war der Prozess vertagt worden, weil ein Zeuge nicht erschienen war. Dieser sagte nun kurz und bündig am Montag aus. Er wies entrüstet zurück, dass er selbst wegen Missbrauchs ins Gerede gekommen wäre. Er bezeichnete die Mutter der betroffenen Kinder als “eine wunderbare Frau”, vor der er Hochachtung habe.

Staatsanwältin Gudrun Bischof verwies in ihrem Schlussvortrag darauf, dass die Angaben der Kinder glaubwürdig seien. Verteidigerin Katrin Ehrbar zog das doch in Zweifel und meinte, jeder könne in die Situation kommen, derartigen Vorwürfen ausgesetzt zu sein. Ihr Mandant bleibe bei seiner Verantwortung, die Taten nicht begangen zu haben. Gegen 11.00 Uhr zogen sich die Schöffen zur Urteilsberatung zurück.

>>Sexueller Missbrauch: Prozess gegen 50-Jährigen in Korneuburg erneut vertagt

(apa/red)

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