Die Juristen des ÖAMTC informieren zum Thema Autoreisen nach Italien. “Neu ist unter anderem, dass Strafen ab 70 Euro auch in Österreich eingetrieben werden können und Parkschäden von der Polizei vor Ort nicht mehr aufgenommen werden”, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.
Strafen aus Italien werden auch in Österreich eingetrieben
Italien hat vor kurzem ein Gesetz erlassen, mit dem Strafen ab 70 Euro nun auch in Österreich eingetrieben werden können. Das betrifft auch Strafen, die bereits vor dem neuen Gesetz verhängt wurden, aber aufgrund der Fünfjahresgrenze noch nicht verjährt sind. Besondere Vorsicht ist bei privaten Inkassobüros angesagt, die unzulässiger Weise versuchen, behördliche Strafen einzutreiben. Aber der ÖAMTC-Experte warnt: “Schreiben von Inkassobüros sind dennoch nicht gänzlich zu ignorieren, denn bei privaten Forderungen wie etwa der Maut sind sie zulässig.”
Brisant bei Mietautos: Polizei nimmt keine Parkschäden mehr auf
Dass die Exekutive in Italien mittlerweile keine Parkschäden mehr aufnimmt, ist vor allem für Mietwagenfahrer problematisch. Für Parkschäden wird in den Mietverträgen ebenso wie bei möglichen Kaskoversicherungen nämlich in der Regel eine polizeiliche Meldung gefordert. Der Tipp des Juristen lautet: “In einem solchen Fall sollte man Rücksprache mit der Versicherung halten und ein Foto vom Schaden und dem Schadensort machen. Außerdem sollte man in der Schadenmeldung anmerken, dass sich der Vorfall in Italien ereignet hat und die Polizei den Parkschaden nicht dokumentieren wollte. Das sollte als Nachweis genügen, Erfahrungswerte bestehen hier derzeit jedoch noch keine.”
Achtung Italien-Urlauber: Probleme bei Rasen und Winterreifen
In Italien gibt es zahlreiche streckenweise Geschwindigkeitsüberwachungen – ähnlich den Section Controls in Österreich. Grundsätzlich werden diese durch Verkehrsschilder angekündigt. Der ÖAMTC empfiehlt, stets auf die genaue Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu achten. Seit 2014 besteht außerdem im Sommer ein Fahrverbot für bestimmte Winterreifen. Winter- und Ganzjahresreifen dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Reifen-Geschwindigkeitsindex zumindest dem Wert entspricht, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Das betrifft nicht nur Pkw, sondern auch Wohnmobile, Lkw und Anhänger.
ÖAMTC Rechtsberatung für Mitglieder
Noch ein wichtiger Tipp: Wer nach seinem Urlaub überraschend unliebsame Post aus Italien erhält, sollte im Zweifelsfall juristischen Rat einholen. Für ÖAMTC-Mitglieder ist das im Rahmen der ÖAMTC-Rechtsberatung kostenlos möglich. Zusätzlich stehen die ÖAMTC-Juristen in Notfällen rund um die Uhr zur Verfügung, auch und gerade bei juristischen Problemen im Ausland.
(red)