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Mord als Selbstmord getarnt: Strafe von 20 auf 18 Jahre herabgesetzt

Die Strafe wurde von 20 auf 18 Jahre heruntergesetzt.
Die Strafe wurde von 20 auf 18 Jahre heruntergesetzt. ©APA/Rubra
Das Oberlandesgericht Linz hat am Mittwoch die Strafe für einen 30-Jährigen, der im Herbst 2012 seine Ex-Freundin getötet und die Tat als Selbstmord getarnt hat, von 20 auf 18 Jahre herabgesetzt.

Der Mann blieb bis zuletzt dabei, dass er den Mord nicht begangen habe, wie sein Verteidiger vor dem Berufungssenat ausführte.

Motiv soll unerwiderte Liebe gewesen sein. Der genaue Hergang ist mangels Geständnis und Zeugen nicht rekonstruierbar. Laut Gerichtsmediziner dürfte sich der Täter auf die 26-jährige Frau gesetzt oder gekniet und ihr die Atemwege zugehalten haben. Dadurch verlor sie wahrscheinlich das Bewusstsein. Dann wurde sie mit dem Kabel ihres Glätteisens an die Tür gehängt.

In einem Geschworenenprozess im Mai dieses Jahres wurde der Angeklagte zu 20 Jahren Haft verurteilt. Ende Oktober wies der OGH seine Nichtigkeitsbeschwerde zurück. Der Schuldspruch wurde somit rechtskräftig. Der Berufung gegen das Strafausmaß gab die zweite Instanz Folge und setzte die ursprünglichen 20 auf 18 Jahre herab.

Das Oberlandesgericht ließ den vom Erstgericht angeführten Erschwerungsgrund, der Tod sei besonders qualvoll gewesen, zugunsten des Angeklagten fallen. Es sei laut Gutachten möglich, dass die Frau zum Zeitpunkt, als ihr die Schlinge um den Hals gelegt wurde, bereits bewusstlos war, so der Richter. (APA)

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