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Mordfall Stefanie P.: Verurteilter Mörder Philipp K. will neuen Prozess

Philipp K. beim Mordprozess gegen ihn, der mit dem Urteil "lebenslang" endete
Philipp K. beim Mordprozess gegen ihn, der mit dem Urteil "lebenslang" endete ©APA
Im Fall der im Juli 2010 in Wien-Hietzing grausam getöteten und zerstückelten Studentin Stefanie P. gibt es einen Knalleffekt: Der Wiener Rechtsanwalt Nikolaus Rast, Rechtsvertreter des zu lebenslang verurteilten Philipp K., hat eine Wiederaufnahme beantragt.
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Rast, der den im Mai 2011 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Philipp K. vertritt, hat am heutigen Freitag beim Wiener Straflandesgericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingebracht.

Philipp K. zu Unrecht verurteilt?

Darin zeigt sich Rast überzeugt, dass der mittlerweile 26-jährige Jus-Student zu Unrecht verurteilt wurde. In der Hauptverhandlung sei es unterlassen worden, einen Zeugen zu befragen, der belegen hätte können, dass Stefanie P. seit längerem von einem Bekannten seines Mandanten bedroht wurde. Für Rast stellt dies eine “unentschuldbare Nachlässigkeit dar, die geeignet ist, im konkreten Fall die zu postulierende Gründlichkeit des Gerichtes bei Erforschung der materiellen Wahrheit in Zweifel zu ziehen”, wie es in dem 18 Seiten umfassenden Wiederaufnahmeantrag heißt.

Stefanie K. durch andere Täter getötet?

Dieser Zeuge – ein 31-jähriger Bosnier – hatte in der Bundeshauptstadt Drogen verkauft und soll auch Stefanie P. mit Suchtgift versorgt haben. Der Mann behauptet, die Studentin habe ihm erzählt, dass sie von dem Bekannten ihres Ex-Freundes Philipp K. “verfolgt” werde. Er selbst habe gehört, dass der Bekannte “Russen” suche, “die jemanden umbringen”.

Das hat der nach Verbüßung einer Haftstrafe wegen Drogen-Delikten inzwischen wieder in Bosnien lebende Zeuge auch in notariell beglaubigten eidesstattlichen Erklärungen deponiert. Daraufhin soll er im April und Mai 2014 von vier verschiedenen, im Wiederaufnahmeantrag namentlich genannten Männern in seiner Heimat massiv bedroht worden sein. Für Rast liegt auf Basis all dessen der Verdacht nahe, “dass Stefanie P. nicht durch Philipp K., sondern durch andere Täter umgebracht wurde”.

Als Mörder Verurteilter vielleicht unschuldig?

Der Anwalt geht davon aus, dass es in der Wohnung des Jus-Studenten zu Vorgängen gekommen sein muss, die dieser nicht mitbekam, weil er nach dem Konsum von Alkohol “weggekippt” und in einen Tiefschlaf gefallen sei. Als Philipp K. aus diesem aufwachte, habe er den von Personen, die nach seiner Ansicht während seines Schlafes in die Wohnung gekommen waren, zerstückelten Leichnam der 21-Jährigen entdeckt.

Während Mord “weggekippt”

Diese Darstellung stützt Rast auf ein Gutachten des bekannten Psychiaters Reinhard Haller, der den “Lebenslangen” zwei Mal untersucht hat. Der Sachverständige hält es für möglich, “dass bei Philipp K. zur Tatzeit eine schwere Berauschung verbunden mit einem anamnestischen Syndrom vorlag”, so der Anwalt. Rasts Fazit: “Unter diesen Voraussetzungen ist es daher möglich und nachvollziehbar, dass Philipp K. von der Mordtat überhaupt nichts mitbekommen hat. Diese Tat könnte von anderen Tätern begangen geworden sein, die möglicherweise von Stefanie P. in die Wohnung gelassen wurden, während Philipp K. bereits ‘weggekippt’ war.”

DNA-Spuren könnten Verurteilten entlasten

Darüber hinaus weist der Verteidiger darauf hin, dass auf im Müll gefundenen Einweghandschuhen DNA-Spuren einer bisher unbekannten Frau und eines unbekannten Mannes nachgewiesen wurden. Diese wurden in jenem Container entdeckt, in dem der Torso der Ermordeten abgelegt wurde.

Schließlich verweist Rast noch darauf, dass Philipp K. an einer schweren Gelenksarthrose leide. Aufgrund dessen wäre er “rein physisch gar nicht in der Lage, 200 Mal mit einem Messer zuzustechen”, argumentiert der Rechtsvertreter des 26-Jährigen.

Einzelrichter entscheidet über Neuaufnahme

Ob die Wiederaufnahme genehmigt wird und Philipp K. tatsächlich einen neuen Prozess erhält, muss nun ein Einzelrichter des Wiener Straflandesgerichts entscheiden. Chancen darauf hat ein rechtskräftig Verurteilter dann, wenn er neue Tatsachen oder bisher nicht bekannte Beweismittel beibringt, die geeignet erscheinen, eine Freisprechung oder mildere Verurteilung zu begründen.

(apa/red)

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