30. Mai 2012 07:36; Akt.: 30.05.2012 07:36

Mordversuch-Prozess in Mödling: Freispruch für Angeklagten nach Wiederaufnahme

Nach der Straftat in Mödling stand der Angeklagte in Wiener Neustadt vor Gericht Nach der Straftat in Mödling stand der Angeklagte in Wiener Neustadt vor Gericht - © APA (Sujet)
Nachdem der Prozess gegen einen 42-jährigen Mann aus Mödling am Dienstag wieder aufgenommen wurde und langen Verhandlungen bis in die Nacht hinein stand das Urteil schließlich fest: Der Angeklagte wurde des Mordversuchs an seiner Ehefrau nicht schuldig befunden. Damit wurde die zwölfjährige Haftstrafe, die der Mann bereits teilweise abgebüßt hatte, hinfällig. Das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt ist nicht rechtskräftig.

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Am Dienstag endete am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess gegen einen des versuchten Mordes an seiner Ehefrau angeklagten Mannes aus Mödling – er wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil der Geschworenen nach knapp fünfstündiger Beratung ist somit nicht rechtskräftig.

Mann aus Mödling war bereits zu Haftstrafe verurteilt worden

Der Mann war nach der Tat in Mödling bereits zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, aber nach 711 Tagen Haft entlassen worden: Seine Anwältin hatte mit einem Zweifel am Tathergang nährenden Privatgutachten eine Wiederaufnahme erreicht.

Laut Anklage hatte der Mann im Juni 2007 nach einer kurzen Auseinandersetzung versucht, seine – mittlerweile geschiedene – Frau von hinten mit einem Seil zu erdrosseln. Er bekannte sich nicht schuldig und verantwortete sich damit, sie in Notwehr am Hals gepackt und weggedrückt zu haben, weil sie mit dem Messer auf ihn losgegangen sei. Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig.

Angeklagter plädierte auf Notwehr

Das neue Verfahren hatte im März begonnen. Am Dienstag, dem letzten Verhandlungstag waren die Sachverständigen am Wort. “Alles ist möglich”, wie es der Schweizer Gerichtsmediziner Michael Thali formulierte, war die Quintessenz der medizinischen und physikalischen Gutachten: Die untersuchten Verletzungen bei den Eheleuten ließen sich nicht eindeutig auf einen Tatablauf bzw. eine Position festlegen, verschiedene Varianten seien also denkbar und möglich – nach Angaben der Frau sei der Mann hinter ihr gestanden und sie habe im Kampf um ihr Leben nach hinten auf ihn eingestochen, während der Beschuldigte sagte, von ihr von hinten angegriffen worden zu sein.

Die Rötungen am Hals des Opfers könnten mit der Hand verursacht worden sein, allerdings würden Verlauf und Form eher für die Einwirkung eines Strangs sprechen, ging Gerichtsmediziner Daniele Risser auf die im Raum stehenden Versionen – erdrosseln und würgen – ein.

Gutachten brachte Klarheit

Laut dem von der Verteidigung bestellten Privatgutachten sei es nicht möglich, dass die Stichverletzungen des Beschuldigten am Rücken daher rührten, dass die Frau – wie sie geschildert hatte – nach hinten zugestochen habe. Thali trat dem u.a. mit visualisierten Bildern der möglichen Positionen, in denen sich die Eheleute zum Zeitpunkt des Gerangels befanden, entgegen. Die Wunden des Mannes seien nicht tief gewesen, was eher auf ein “Anstechen” hindeute.

Die mittlerweile 17-jährige Tochter wollte aussagen und belastete ihren Vater, indem sie angab, ihn durch das Schlüsselloch hindurch bei der Seilattacke auf ihre Mutter beobachtet zu haben. Aus psychiatrischer Sicht wurden ihre Angaben zu der Bluttat in Mödling aber als unter Suggestion entstanden bezeichnet.

(apa/red)



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