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Nach Folteraffäre Bakary J.: Drei WEGA-Beamte nun doch entlassen

Bakary J. wurde von WEGA-Beamten gefoltert - diese kamen zunächst glimpflich davon
Bakary J. wurde von WEGA-Beamten gefoltert - diese kamen zunächst glimpflich davon ©APA (Sujet) / AP Photo/Ronald Zak
Jene drei WEGA-Beamten, die im April 2006 an der Folteraffäre um den Afrikaner Bakary J. aktiv beteiligt waren, sind nun doch aus dem Polizeidienst entlassen worden. Das Bundeskanzleramt hatte in der Angelegenheit erneut Druck gemacht, nachdem der Fall kürzlich medial wieder aufgerollt worden war.
Entscheid über Polizeibeamte
Polizisten bleiben im Dienst

Sechs Jahre nachdem der Schubhäftling Bakary J. bei einem Polizeieinsatz von Beamten gefoltert und schwer verletzt wurde, wird drei der daran beteiligten WEGA-Beamten nun doch eine härtere Strafe zuteil. Ein vierter Polizist hatte schon zuvor eine Geldstrafe akzeptiert, sein Fall war nicht mehr Gegenstand der nunmehr bereits dritten Runde vor der Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt.

Details zum Fall Bakary J.

Über diese jüngsten Entwicklungen in der Folteraffäre Bakary J. berichtet der “Falter” in seiner am Mittwoch erscheinenden Ausgabe, nachdem die Wochenzeitung den Fall vor Kurzem wieder aufgegriffen und massiv kritisiert hatte, dass die Betroffenen mit einer zu geringen Strafe davongekommen wären und teils lediglich in den Innendienst versetzt worden waren.

Der Schubhäftling Bakary J. war im April 2006 bei einem Polizeieinsatz in eine Lagerhalle in der Leopoldstadt verschafft und dort schwer verletzt worden. Die Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch.

Die vier WEGA-Beamten wurden vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Sie durften zunächst weiter Polizeidienst verrichten, allerdings nur im Innendienst. Zwei der Beschuldigten wurden später wegen psychischer Probleme frühpensioniert.

Folter sei “doch kein minderschweres Vergehen”

Dienstrechtlich landete der Fall danach vor der im Bundeskanzleramt angesiedelten Disziplinaroberkommission. Dort ging man zunächst von einer “allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung” aus und erkannte, dass eine Entlassung nicht gerechtfertigt sei. Der Verwaltungsgerichtshof VwGH hob den Bescheid wegen “Rechtswidrigkeit seines Inhalts” teilweise auf.

Nunmehr, nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofes, habe das Gremium entschieden, “dass das Foltern eines Menschen doch kein minderschweres Vergehen sei. Auch die Frühpensionierung der Folterbeamten ist damit rückwirkend aufgehoben”, berichtete der “Falter”. Das Bundeskanzleramt habe nach dem jüngsten Bericht der Wiener Wochenzeitung über den Fall “Druck gemacht”. “Ein vierter Polizist, jener, der den Folterbeamten die Lagerhalle in Simmering aufsperrte, wurde wieder nicht entlassen, sondern nur mit einer Geldstrafe zurück in den Dienst geschickt.”

Dass durch den medialen Druck doch noch eine Neuevaluierung des schockierenden Falles Bakary J. vorgenommen wurde, kommt zwar spät, ist aber zumindest als kleiner Schritt in die richtige Richtung zu sehen.

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