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Nach Pleite von Zielpunkt: Grüne fordern eine Insolvenzrecht-Änderung

Nach der Zielpunkt-Pleite fordern die Grünen Änderungen im Insolvenzrecht
Nach der Zielpunkt-Pleite fordern die Grünen Änderungen im Insolvenzrecht ©APA (Sujet)
Eine bessere Absicherung für von Unternehmenspleiten betroffene Beschäftigte wollen die Grünen erreichen. Kritisch und nicht ausreichend gesetzlich abgesichert sei vor allem die Zeit zwischen letztem regulären Monatslohn und den Zahlungen des staatlichen Insolvenzentgeltfonds (IEF).
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Angst und Wut nach Pleite

Im Falle einer Pleite übernimmt der IEF die Bezahlung der ausstehenden Gehälter.

Existenzsicherung der Beschäftigten primär

“Bis der Fonds die Gehälter überweist, können Wochen oder Monate vergehen”, sagte die Grüne Arbeitnehmer-Sprecherin Birgit Schatz im APA-Gespräch. Zwar habe der ehemalige Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) immer wieder seine Kontakte spielen lassen und informell Lösungen gefunden, eine gesetzliche Regelung gebe es aber nicht. “Wer weiß, wie gut die Kontakte von Herrn Stöger sind. Die Existenzsicherung der Beschäftigten soll nicht vom Goodwill eines Ministers abhängen”, so Schatz. Die Grünen werden deshalb heute im Plenum zu dem Thema einen Entschließungsantrag einbringen.

Zielpunkt-Pleite Auslöser für Debatte

Anlassfall ist nicht zuletzt die Pleite der Lebensmittelkette Zielpunkt im November 2015, die in der Öffentlichkeit große Empörung auslöste. Die Causa hatte oberste Priorität, weshalb der Insolvenzentgeltfonds die Bezahlung der ausstehenden Gehälter und Weihnachtsgelder in Rekordzeit abwickelte. Zuvor gab es von den Banken die Zusicherung, dass alle Zielpunkt-Beschäftigten ihr Konto überziehen können, ohne Spesen zahlen zu müssen. Gesetzlich geregelt war das aber nicht.

Forderungen der Grünen

In ihrem Entschließungsantrag fordern die Grünen die Regierung dazu auf, eine Ermächtigung zur Durchsetzung des Anspruchs auf zinsfreie Überziehungsrahmen für Beschäftigte insolventer Unternehmen bis zur Auszahlung ihrer Ansprüche durch den Insolvenzentgeltfonds (IEF) zu schaffen. Zudem wird eine Änderung des Insolvenzrechts vorgeschlagen. Derzeit dürfen Firmen, die einen Insolvenzantrag stellen, offene Gehälter nicht mehr bezahlen. Es würde sich sonst um eine Gläubigerbevorzugung handeln. Schatz schlägt hier eine Änderung vor, denn “man muss sich überlegen, welchen Status Löhne und Gehälter haben”.

Des Weiteren könnte der IEF einen Vorschuss auszahlen, sodass jeder betroffene Beschäftigte eine Summe x zur Existenzsicherung bekäme, bis der tatsächliche Anspruch geprüft wurde.

Ältere Forderung der Grünen

In dem Antrag greifen die Grünen auch eine ältere Forderung wieder auf: Die Anhebung der Nettoersatzrate (die Bezüge als Anteil am letzten Nettogehalt) in der Arbeitslosenversicherung von 55 auf 70 Prozent. Auch die Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens in der Notstandshilfe sowie eine jährliche Valorisierung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung werden angeregt.

Von den Grünen wird zudem eine parlamentarische Anfrage zur durch Unternehmensinsolvenzen verursachten Arbeitslosigkeit eingebracht.

>>Endgültig Geschichte: Alle Zielpunkt-Filialen haben nun zugesperrt

(apa/red)

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