31. Januar 2008 18:13; Akt.: 31.01.2008 18:13

Nationalrat: Gewerbeordnung zum zweiten Mal durch

APA APA
Die Gesetzespanne des Hohen Hauses bei der Reform der Gewerbeordnung ist repariert. Allerdings nicht ohne ÖVP-Ärger über Bundespräsident Fischer, der die Beurkundung des “falschen” Gesetzes verweigert hatte.

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Nachdem Bundespräsident Heinz Fischer wegen mangelnder Verfassungskonformität die Beurkundung der Novelle verweigert hatte, musste der Nationalrat Donnerstagabend einen neuen Beschluss fällen, der den Bedenken des Staatsoberhauptes Rechnung trägt. Während sich ein Großteil der Abgeordneten reuig zeigte, kam aus der ÖVP Kritik.

Der VP-Abgeordnete Ferdinand Maier sprach von einer Kompetenzüberreizung des Bundespräsidenten und meinte, es hätte auch andere Möglichkeiten gegeben, diese Angelegenheit zu lösen. Fischer sollte aufpassen, dass er nicht zum Zwischenrufer der Tagespolitik werde. VP-Wirtschaftssprecher Reinhold Mitterlehner wunderte sich darüber, dass sich alle Asche aufs Haut streuten. Eigentlich müsste das dem Legislativdienst auffallen.

FPÖ und BZÖ lobten im Wesentlichen das Vorgehen des Bundespräsidenten, geradezu euphorisch über das couragierte Vorgehen des Staatsoberhaupts waren dessen ehemalige Parteifreunde von der SPÖ: “Wir können sehr stolz sein, weil er keine inhaltliche Bedenken gegeben hat und bedanken uns für diese Richtigstellung”, meinte etwa SP-Mandatar Johannes Bauer.

Auf die Bedenken des Bundespräsidenten wird mit dem heutigen Beschluss insofern eingegangen, als das Datum für das Inkrafttreten der Strafbestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie gegen Geldwäsche nun mit dem Tag nach der Kundmachung des Gesetzes angegeben wird. Fischer hatte die Novelle zurückgewiesen, weil das ursprünglich geltende Datum eine rückwirkende Bestimmung gebracht hätte, die verfassungswidrig gewesen wäre.

Eigentlich interessantester Punkt des Paketes ist, dass Wirte im Kampf gegen das “Komatrinken” verpflichtet werden, das Alter ihrer Gäste durch Ausweiskontrollen festzustellen. Weiters in der Novelle enthalten ist, dass die Bezeichnung “Meisterbetrieb” zum geschützten Gütesiegel wird und dass Immobilientreuhänder künftig eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen müssen.

Die Novelle bekam letztlich die Zustimmung der Koalitionsfraktionen sowie von den Grünen.



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