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Nationalrat repariert das umstrittene Tierschutzgesetz - Online-Handel gelockert

Der Online-Handel mit Tieren ist nun anders reglementiert
Der Online-Handel mit Tieren ist nun anders reglementiert ©Dieter Schütz/pixelio.de (Sujet)
Das erst im März verschärfte, umstrittene Tierschutzgesetz hat der Nationalrat nun wieder überarbeitet. Damit wird das Verbot des Online-Handels von Tieren soweit gelockert, dass nicht mehr erwünschte Haustiere unter bestimmten Umständen wieder im Internet angeboten werden können.
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Dafür stimmten SPÖ, ÖVP und NEOS. Grünen und FPÖ ging der Antrag nicht weit genug. Ihre Änderungswünsche wurden aber abgelehnt.

Online-Vermittlung von Tieren teils wieder legal

Zulässig ist künftig die Online-Vermittlung von Tieren, die mehr als sechs Monate alt sind (bzw. wenn bei Hunden und Katzen die Eckzähne bereits ausgebildet sind). Und zwar dann, wenn die Tiere nicht bei ihrem Besitzer bleiben können oder dürfen. Tierschutzorganisationen hatten die seit Juli geltende, restriktivere Regelung kritisiert und gemeint, dass damit zunehmend Tiere ausgesetzt würden.

Der Grünen Christiane Brunner ging die von SPÖ, ÖVP und NEOS eingebrachte Gesetzesreparatur nicht weit genug. Auch FP-Tierschutzsprecher Josef Riemer kritisierte den Vorschlag. Gesundheitsministerin Pamela Rendi Wagner (SPÖ) verteidigte das Gesetz als “guten Schritt hin zu mehr Tierschutz, unter einhaltbaren Auflagen”. Sie sagte außerdem eine Reform der Tierschutz-Sonderverordnung zu, um kleineren Vereinen die Tätigkeit zu erleichtern. VP-Tierschutzsprecher Franz Eßl plädierte dafür, dass es nicht nur den Tieren, sondern auch ihren Haltern gut gehen müsse.

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(apa/red)

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