Der Eigentümer des Kellers wurde wegen Verstoßes gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes angeklagt, bestätigte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Dienstag einen Bericht des ORF Burgenland.
Aufregung um den “Nazikeller” im Seidl-Film
Die Anklage sei noch nicht rechtskräftig, hieß es. Die Affäre hatte im vergangenen September, als der Film erschien, für Aufregung gesorgt. Zwei ÖVP-Gemeinderäte, die in der Kellerszene zu sehen waren, legten ihr Mandat zurück und traten aus der Volkspartei aus.
Verdacht der Wiederbetätigung
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hatte gegen alle fünf Beteiligten Erhebungen wegen Verdachts auf Wiederbetätigung eingeleitet. Im Fall von vier Personen wurde das Verfahren eingestellt, so der Sprecher der Anklagebehörde, Roland Koch, zur APA. Die Einstellungen würden nun noch – wie dies üblich sei, wenn eine Tat in den Bereich der Schöffen- oder Geschworenengerichtsbarkeit falle – vom Rechtsschutzbeauftragten des Justizressorts geprüft.
(apa/red)