AA

"Nazikeller"-Prozess gestartet: Angeklagter bekennt sich nicht schuldig

Der 58-jährige "Kellerbesitzer" vor Beginn eines Prozesses wegen Wiederbetätigung am Donnerstag, 2. Juli 2015, im Landesgericht Eisenstadt.
Der 58-jährige "Kellerbesitzer" vor Beginn eines Prozesses wegen Wiederbetätigung am Donnerstag, 2. Juli 2015, im Landesgericht Eisenstadt. ©APA
Ein Film von Ulrich Seidl sorgte für reichlich Aufregung: In Eisenstadt hat am Donnerstag, der 2. Juli der Prozess um die sogenannte "Nazikeller"-Affäre begonnen.
"Im Keller": Umstrittene Szenen
Nazikeller-Affäre: Reaktionen
Mandate zurückgelegt
Rücktritte gefordert
Umjubelt: "Im Keller"
Anklage nach Seidl-Film

Aufgrund von Szenen, die im Dokumentarfilm “Im Keller” des Regisseurs Ulrich Seidl zu sehen waren, muss sich ein 58-jähriger Burgenländer wegen Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes verantworten. Sein Mandant bekenne sich nicht schuldig, erklärte Verteidiger Werner Tomanek zu Prozessbeginn.

Vorwurf der Wiederbetätigung

Staatsanwalt Heinz Prinke sah den Vorwurf der Wiederbetätigung in zwei Punkten erfüllt: Der Angeklagte habe in seinem Keller mehrere Uniformen mit Hakenkreuz, Hakenkreuz-Fahnen und Abzeichen, die Skulptur eines Adlers mit Hakenkreuz, sowie Hitler-Bilder und NS-Abzeichen aufbewahrt und diese durch sein Mitwirken im Seidl-Film zur Schau gestellt. Außerdem habe der 58-Jährige mit seinem Blechblasinstrument das Lied “Es zittern die morschen Knochen” des NSDAP-Mitglieds Hans Baumann gespielt.

Vor einem Hitler-Porträt habe der Angeklagte gemeint, das sei “das schönste Hochzeitsgeschenk in meinem Leben”, so Prinke. Der Dreh in dem Keller habe an sechs Tagen im Zeitraum vom 26. April bis 12. Juli 2009 stattgefunden. “Die Wortwahl und die Wahl des Musikstückes stammen alleine vom Angeklagten”, erklärte der Staatsanwalt. Im Prozess soll auch ein Video mit den Filmszenen gezeigt werden. “Die Bilder sprechen für sich”, meinte der Ankläger.

Angeklagter bekennt sich schuldig

Dass es “nicht eine der besten Ideen” des Angeklagten gewesen sei, an dem Film mitzuwirken, das stehe außer Streit, sagte sein Verteidiger. Der 58-Jährige sei “ein Sammler aus Leidenschaft” und habe zu Hause vieles aufbewahrt – vom alten Plattenspieler bis zu Uniformen aus der K. und K.-Zeit und auch solche aus der NS-Zeit. Der Besitz der Gegenstände, die er im Keller hatte, sei allein nicht strafbar, so Tomanek. Nur zeigen und propagieren dürfe man das nicht.

Dem Gericht erzählte der Angeklagte, der Kontakt mit Seidl sei über einen Freund zustandegekommen, der mit einer Sekretärin des Regisseurs liiert gewesen sei. So wurde er gefragt, ob er seinen Keller herzeige, weil Seidl Motive für seinen Film suche. Das Lied, das er in einer Szene gespielt habe, habe man “gemeinsam” ausgesucht. “Ich habe ein paar Lieder gespielt, die ich kannte. Und bei dem sind wir dann geblieben”, schilderte der 58-Jährige. Er habe auch bei dem Dreh “immer wieder gefragt: Ist das rechtlich abgesichert?” und zur Antwort bekommen: Ja, das sei mit der Rechtsabteilung geklärt.

“Ein Volk, ein Reich, ein Führer”-Sager im Film

Die Vorsitzende des Senats, Karin Lückl, konfrontierte den Angeklagten auch damit, dass gegen ihn schon einmal wegen Wiederbetätigung ermittelt worden sei. Damals habe er Wein verkauft mit der Aufschrift: “Ein Volk, ein Reich, ein Führer – Heil Hitler, der Befreier Deutschlands”. Warum er solchen Wein überhaupt besessen habe? “Weil das in meine Sammlung hineinpasst”, antwortete der Burgenländer.

“Man hat schon den Eindruck, dass das, was sie hier sagen, von ihnen kommt, weil das ihre Auffassung ist”, hielt ihm die Richterin seine Aussagen im Film vor. “Das stimmt nicht, dass das meine Auffassung ist. Ich bin nur ein Sammler”, rechtfertigte sich der Angeklagte.

>> Die Reaktionen zum Vorfall

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • "Nazikeller"-Prozess gestartet: Angeklagter bekennt sich nicht schuldig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen