Für die Aufnahme eines ordentlichen Studiums müssen Studenten aus Drittstaaten bestimmte Deutschkenntnisse nachweisen. Die Unis bieten dafür sogenannte Vorstudienlehrgänge an, die auf die sogenannte Ergänzungsprüfung Deutsch vorbereiten. Zur sozialen und aufenthaltsrechtlichen Absicherung gelten sie in dieser Zeit als “außerordentliche” Studierende.
Neue Regelgung für Deutsch-Nachweis
Für die anschließende Zulassung zum ordentlichen Studium erkannte die Uni Wien als einzige Uni bisher aber nicht nur die Absolvierung der dafür eigentlich gedachten Ergänzungsprüfung an, sondern auch Zertifikate von privaten Anbietern.
Diese Praxis wurde allerdings durch eine Entscheidung des Magistrats der Stadt Wien in Frage gestellt: Dieses verlängerte einer aus dem Kosovo stammenden Studentin den Aufenthaltstitel nicht, weil es aufgrund der Umgehung der Ergänzungsprüfung durch die privat abgelegte Prüfung den Studienerfolg im Vorstudienlehrgang als nicht nachgewiesen ansah. Diese Ansicht wurde auch vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
Ergänzungsprüfung an der Uni Wien
Als Konsequenz erkennt die Uni für die Zulassung zum ordentlichen Studium für Studenten des Vorstudienlehrgangs nur mehr die Ergänzungsprüfung Deutsch an. Nur diese sind von der VwGH-Entscheidung betroffen. Alle anderen Studienwerber können nach wie vor auch andere gleichwertige Zertifikate vorlegen, die die nötigen Sprachkenntnisse nachweisen.
“Plötzlich werden bereits absolvierte Prüfungen nicht mehr anerkannt und die betroffenen Studierenden stehen vor immenser Unsicherheit”, kritisiert die ÖH der Uni Wien in einer Aussendung. Sie fordert eine Übergangslösung und bessere Aufklärung für Studierende, damit diese abgesichert sind und nicht Gefahr laufen, ihren Aufenthaltstitel zu verlieren. Die Uni Wien will ausreichend Termine für die Ergänzungsprüfung anbieten, hieß es auf APA-Anfrage.
(APA/Red)