AA

Neue städtische Förderung für Straßenmusiker

Straßenmusiker/innen erhalten ab sofort einen Zuschuss.
Straßenmusiker/innen erhalten ab sofort einen Zuschuss. ©Stadt Hohenems
 An mittlerweile über einem Dutzend offizieller Plätze dürfen Straßenmusiker/innen in Hohenems offiziell zeigen, was sie können. Ab sofort gibt es dabei sogar seitens der Stadt einen fixen Zuschuss für die Musiker/innen.

„Die Straßenmusikplätze kommen beim Publikum und den Geschäften wirklich großartig an und sorgen vor allem an den Wochenenden oder bei gezielt organisierten Straßenmusikveranstaltungen für tolle Stimmung und Inspiration auf den Plätzen und in den Gassen der Stadt. Darum wollen wir nun noch regelmäßiger Straßenmusiker nach Hohenems locken und stellen dafür auch eine Grundförderung, die über das Stadtmarketing abgewickelt wird!“, erklärt Bürgermeister Dieter Egger den Hintergrund.

Wirtschaftsstadtrat Arno Gächter erklärt die Abwicklung der Förderung: „Die Musiker melden wie bisher ihren Auftritt unter E-Mail stadtmarketing@hohenems.at an. Dort wird auch sichergestellt, dass die Musiker entsprechend in der Innenstadt aufgeteilt werden und sich auch abwechseln. Nach dem Auftritt – der mindestens eineinhalb Stunden dauern sollte – können dann vom Musiker bzw. den Musikern Hohenems-Einkaufsgutscheine in der Höhe von 50 Euro beim Stadtmarketing abgeholt werden.“ Die Gutscheine werden in den meisten Geschäften in der Hohenemser Innenstadt angenommen.

Die restlichen Spielregeln im Überblick:

  • Spielzeiten: Montag – Freitag, 9 – 12 Uhr und 15 – 20 Uhr; Samstag 9 – 13 Uhr
  • Keine harten oder lauten Musikrichtungen
  • Maximal kleine Verstärker und generell „Zimmerlautstärke“
  • „Spendenhut“ ist erlaubt, aggressives Betteln nicht

Kommende Straßenmusikevents

An den ersten beiden Samstagen im Oktober, am 7. und 14. Oktober 2017, findet von 9.30 bis 12 Uhr erneut Straßenmusik in der Gass‘ statt – eine Kooperation von Lacha & Partner und der Stadt Hohenems.

  • VIENNA.AT
  • Hohenems
  • Neue städtische Förderung für Straßenmusiker
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen