13. August 2012 16:57; Akt.: 13.08.2012 16:57

Neues Bettelverbot in Salzburg

Wer aufdringlich bettelt wird künftig gestraft. Wer aufdringlich bettelt wird künftig gestraft. - © Bilderbox
Keine eineinhalb Monate, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Salzburger Bettelverbot als verfassungswidrig aufgehoben hat, hat der Legislativdienst des Landes nun einen neuen Gesetzesentwurf zur Begutachtung vorgelegt.

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Die geplante Novelle orientiert sich dabei stark am Modell Oberösterreich und soll in Zukunft nur mehr bestimmte Formen wie aufdringliches oder aggressives Betteln verbieten. Kritiker fürchten allerdings, dass durch die Hintertür auch gegen “stille” Bettler vorgegangen wird.

Strengstes Bettelverbot in Salzburg

Bis zum Spruch des VfGH galt in Salzburg ein absolutes Verbot für Betteln jeder Art, die Gesetzgebung war strenger als in den meisten anderen Bundesländern Österreichs. Diese Regelung (§29 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes) wurde aber wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz und wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit am 30. Juni gekippt. Um das rechtliche Vakuum zu füllen, wurde nun eine Novelle ausgearbeitet. Die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf endet am 7. September 2012.

Aufdringliches Bettlen wird bestraft

Kommt das Gesetz in der geplanten Form, muss in Zukunft jeder, der “in aufdringlicher oder aggressiver Weise” bettelt – dazu zählt etwa das Anfassen, unaufgeforderte Begleiten oder Beschimpfen von Personen -, mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro rechnen. Zudem droht der Verlust des erbettelten Geldes. Auch das Vortäuschen von Krankheit oder Behinderung oder das gezielte Zusammenwirken mehrerer Bettler an einem Ort kann als aufdringlich oder aggressiv gewertet werden. Neu ist auch, dass jeder Bettler, der ein unmündiges, minderjähriges Kind unter 14 Jahren mit sich führt, gleichfalls bis zu 500 Euro Strafe zahlen muss. Wer hingegen andere Menschen zum Betteln anstiftet, also auch zum sogenannten “stillen” Betteln, etwa mit Tafel oder Hut, oder Bettelei gar organisiert, könnte mit einer Pönale von bis zu 10.000 Euro belangt werden.

In allen Fällen, also sowohl beim aggressiven und organisierten Betteln und beim Betteln mit Kindern, ist bereits der Versuch strafbar. “Damit sollen die unerwünschten Handlungen schon in diesem Stadium eingedämmt werden”, heißt es in den Erklärungen zum Gesetzesentwurf.

Kritik an Entwurf

Kritik am Vorschlag übte am Montag der Sprecher der Salzburger Armutskonferenz, Robert Buggler: “Ist ‘organisiert’ kriminell oder nicht? Natürlich kommen die Leute organisiert nach Salzburg. In Familienverbänden, in Fahrgemeinschaften, sie wechseln sich ab, und machen sich aus, wo sie stehen. Und natürlich kassieren sie Geld ein, damit es nicht die Polizei nimmt. Über die Hintertüre sollen hier möglichst viele Bettler getroffen werden.” Für Buggler fänden sich im Gesetzesentwurf einige Widersprüche. “Was ist, wenn eine Mutter ihren Säugling im Tragetuch mit hat?” Er sei im übrigen der Meinung, dass es gar keine neue Regelung brauche. “Derzeit ist das Verbot außer Kraft, die Stadt wurde trotzdem nicht von Bettlern überschwemmt. Vielleicht hätte man erst einmal ein halbes Jahr schauen sollen, was passiert. Aber der politische Druck, ein neues Gesetz zu bauen, war offenbar zu hoch.”

(APA)



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