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Neues Prostitutionsgesetz wird im Wiener Landtag beschlossen

Im Wiener Landtag wird am Donnerstag das neue Prostitutionsgesetz beschlossen. Kernstücke der Novelle sind das Verbot der Straßenprostitution im Wohngebiet, die Bewilligungspflicht für Bordelle und Laufhäuser sowie Strafmöglichkeiten für Freier.
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Gleichzeitig wird auch ein Abänderungsantrag beschlossen, um den Begriff “Wohngebiet” exakter zu definieren. Es wird nun an den Flächenwidmungsplan angeknüpft, berichtete die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger (S) in der Fragestunde. “So ein Gesetz zu machen, ist eine große Herausforderung, weil es viele Interessengruppen gibt”, erklärte Frauenberger.

Die beiden Regierungsparteien, die Grünen und die SPÖ, seien sich in allen Punkten des Initiativantrags einig gewesen, betonte sie: “Und zwar vollkommen einig.” Es seien klare Regelungen gewählt worden, “um in diesem Bereich Rechtssicherheit zu geben”. Weniger klar schien allerdings den Oppositionsparteien ÖVP und FPÖ der Begriff “Wohngebiet”. Sie äußerten nach Präsentation der Gesetzesvorlage Kritik.

Korrektur beim Begriff “Wohngebiet”

Der Begriff “Wohngebiet” wurde im ursprünglichen Entwurf folgendermaßen definiert: “Als Wohngebiet im Sinne dieses Landesgesetzes gelten Flächen der Stadt Wien, welche mehrheitlich mit Gebäuden bebaut sind, die offensichtlich Wohnzwecken dienen, einschließlich aller Straßen, Parks und sonstiger öffentlicher Flächen, die innerhalb von Wohngebieten liegen oder ihnen benachbart sind.”

Frauenberger argumentierte, dass zunächst versucht worden sei, bei der Begriffsdefinition ohne den Flächenwidmungsplan auszukommen. Man sollte, ohne den Flächenwidmungsplan in der Tasche haben zu müssen, sehen, ob es sich um ein Wohngebiet handle oder nicht. Doch nach Kritik an der Regelung wurde nun präzisiert.

Im Abänderungsantrag wird die Definition ergänzt: “Als Wohngebiet gelten jedenfalls Flächen, für die im Flächenwidmungsplan die Widmungen ‘Wohngebiet’, ‘Gemischtes Baugebiet’, ‘Kleingartengebiet’ oder ‘Gartensiedlungsgebiet’ ausgewiesen sind.” Der Abänderungsantrag wird gemeinsam mit dem Gesetz beschlossen. 

Erlaubniszonen für Prostitution möglich

Keinen Straßenstrich darf es außerdem auf Flächen, die als Friedhöfe, Kleingartengebiete oder Haltestellenbereiche öffentlicher Verkehrsmittel verwendet werden, geben. Zusätzlich zu den per Gesetz definierten Gebieten können aber auch Erlaubniszonen für Straßenprostitution eingerichtet werden. Festgelegt werden können diese Zonen laut Frauenberger unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, der Interessen der Anrainer und der Bezirksvertretung.

ÖVP-Landtagsabgeordneter Wolfgang Ulm will eine erste Lücke im künftigen Gesetz entdeckt haben. Nach der Definition des Wohngebiets wäre die Prostitution am Rathausplatz möglich, erklärte er in der Fragestunde: “Für den Rathausplatz gibt es eine Sonderwidmung als Veranstaltungs- und Freifläche.” Auch der links und rechts an den Park angrenzende Rathauspark sei als Parkgebiet gewidmet. “Der Rathausplatz grenzt an kein Wohngebiet an”, stellte er fest.

Tatsächlich bleibt das Rotlicht aber vom Rathausplatz verbannt: Der gesamte erste Bezirk ist laut Angaben des Stadtrat-Büros nämlich als gemischtes Baugebiet gewidmet. Verboten wäre laut dem neuen Gesetz übrigens auch die Straßenprostitution am Gürtel. Für diesen könnte es aber eine der Ausnahmeregelungen geben, hieß es heute.

Das novellierte Wiener Prostitutionsgesetz soll am 1. November in Kraft treten. 

Das neue Wiener Prostitutionsgesetz ist am Donnerstagnachmittag im Wiener Landtag mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien SPÖ und Grünen beschlossen worden. In einer sehr ausführlichen und mehrere Stunden dauernden Debatte vor der Abstimmung übten die beiden Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP scharfe Kritik am Gesetzestext, vor allem an der – ihrer Meinung nach – noch immer unklaren Definition des Begriffs “Wohngebiet”.

(apa)

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