Bei Verstößen drohen den Gastronomen Geldstrafen bis zu 10 000 Euro, den Gästen bis zu 1000 Euro. Die neue Regelung gilt bereits seit Januar, jedoch war den Wirten eine Schonfrist bis Ende Juni eingeräumt worden, um ihre Lokale entsprechend umbauen zu können.
Günter Hawelka, der zusammen mit seinem 99-jährigen Vater Leopold das legendäre Traditionskaffeehaus “Hawelka” im Zentrum Wiens leitet, zeigte sich entrüstet über das neue Gesetz. Das knapp 90 Quadratmeter große Café war bekannt für die blauen Dunstschwaden, die über dem angestaubten Mobiliar schwebten. Der Familienbetrieb wolle eine Sondergenehmigung erwirken, berichtete die Nachrichtenagentur APA.
Falls das nicht wirkt, werde er den “Weg der Ungehorsamkeit” gehen, betonte Hawelka Junior: “Ich würde mich auch einsperren lassen.” Eine räumliche Trennung sei nicht infrage gekommen. “Das kann man bei einem Original-Jugendstilkaffeehaus nicht machen.” Falls keine Lösung gefunden wird, rechnet die Familie im Winter mit Umsatzeinbrüchen von bis zu 50 Prozent.
Viele andere Gaststätten im Alpenland haben sich aber für das neue Rauchergesetz gerüstet und nikotinfreie Zonen eingerichtet. Laut Umfragen soll in zwei Dritteln der rund 70 000 österreichischen Lokale das Rauchen erlaubt bleiben.
Rauchverbot in Gaststätten: Ende der Übergangsfrist
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