AA

Neun Listen zur ÖH-Wahl 2017 zugelassen

Bei der ÖH-Wahl 2017 gehen neun Listen an den Start.
Bei der ÖH-Wahl 2017 gehen neun Listen an den Start. ©APA (Archivbild)
Bei den Wahlen zur Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaften (ÖH) von 16. bis 18. Mai gehen neun Listen an den Start.

Die Wahlkommission hat nach Ablauf der Verbesserungsfrist auch die Spaßfraktion No Ma’am zugelassen – die Fraktion musste noch Beglaubigungen nachbringen.Wien. Neun Listen gehen bei den Wahlen zur Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) von 16. bis 18. Mai an den Start. Die Wahlkommission hat nach Ablauf der Verbesserungsfrist auch die Spaßfraktion No Ma’am zugelassen – die Fraktion musste noch Beglaubigungen nachbringen.

330.000 Wahlberechtigte bei ÖH-Wahl

Insgesamt wird es rund 330.000 Wahlberechtigte an den Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten geben, hieß es aus der Kommission auf APA-Anfrage. Sie können sich bundesweit zwischen der VP-nahen AktionsGemeinschaft (AG), dem Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ), den Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS), den Fachschaftslisten Österreichs (FLÖ), den Jungen liberalen Studierenden (JUNOS), dem Ring Freiheitlicher Studenten (RFS), dem Kommunistischen StudentInnenverband – Linke Liste (KSV-Lili), dem Kommunistischen StudentInnenverband (KSV&KJÖ) und No Ma’am entscheiden.

Drei Fraktionen nicht mehr am Stimmzettel

Anders als bei der letzten Wahl 2015 nicht mehr dabei ist die derzeit in der ÖH-Exekutive vertretene Fraktion Engagierter Studierender (FEST). Auch die Satire-Fraktion “Die Liste” sowie die vor allem türkisch-dominierte Liste Stulife treten nicht an. Derzeit hat in der 55-köpfigen Bundesvertretung eine linke Koalition aus GRAS, VSStÖ, FLÖ und FEST eine knappe Mehrheit.

Stimmenanteile 2015 und Sitzverteilung - Balkengrafik, Tortengrafik Grafik 0608-15-OeH.ai, Format 88 x 115 mm

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Neun Listen zur ÖH-Wahl 2017 zugelassen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen