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Neunjähriger hat Brand doch nicht verursacht

Brand in Dornbirner Lebensmittelgeschäft Sutterlüty.
Brand in Dornbirner Lebensmittelgeschäft Sutterlüty. ©VOL.AT
Dornbirn. Zivilgerichte meinen, dass nicht der von der Polizei beschuldigte Bub für den Großbrand in einem Dornbirner Einkaufsmarkt verantwortlich ist.
Sutterlüty-Filiale total zerstört
Feuerwehren im Großeinsatz

Rund 2,3 Millionen Euro betrug der Schaden, als am 15. Juni 2012 der Sutterlüty-Einkaufsmarkt im Dornbirner Kehlerpark abbrannte. Für den Großbrand machte die Polizei einen damals neuneinhalbjährigen Bub verantwortlich: Das strafunmündige Kind habe in dem Lebensmittelmarkt mit einem Feuerzeug gespielt, dabei sei zunächst Toilettenpapier in Brand geraten.

Der von der Polizei beschuldigte Volksschüler habe das Feuer nicht verursacht. Das stellten hingegen das Landesgericht Feldkirch und das Oberlandesgericht Innsbruck in einem Zivilprozess fest. Nach Ansicht der Gerichte hat sich der Neunjährige am Tag des Brandes gar nicht in dem Einkaufsmarkt befunden.

Abgewiesen haben deshalb die Zivilgerichte die Klage der Feuerversicherung des Einkaufsmarkts gegen die Haushaltsversicherung der Eltern des Buben, bei der das minderjährige Kind mitversichert ist. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat der Revision der klagenden Feuerversicherung keine Folge gegeben.

Die Feuerversicherung hat 1,2 Millionen Euro bezahlt und die Summe von der Haftpflichtversicherung des Kindes ohne Erfolg zurückgefordert.

Die Polizei hatte sich auf das Geständnis des Buben bei seiner Einvernahme auf der Polizeiinspektion am 28. Juni 2012 gestützt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte das wegen des Verdachts der Herbeiführung einer fahrlässigen Feuersbrunst und nicht wegen Brandstiftung geführte Strafverfahren gegen den strafunmündigen Beschuldigten am 5. November 2012 ein.

In ihrem Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft habe die Polizei, so die Zivilgerichte, aber zum einen eine Gegen­überstellung auf der Polizeiinspektion nicht erwähnt. Dabei habe ein Zeuge am 28.6.2012 angegeben, bei dem beschuldigten Buben handle es sich nicht um eines der Kinder, die er unmittelbar vor dem Brandausbruch aus dem Einkaufsmarkt hinausstürmen und weglaufen gesehen habe.

Geschichte erfunden

Nicht festgehalten habe die Polizei zudem den Umstand, dass der Bub noch am Tag nach seiner Einvernahme im Beisein seiner Eltern auf der Polizeiinspektion sein Geständnis widerrufen habe. Der Neunjährige habe dabei gesagt, er habe bei seiner ohne Begleitung erfolgten Einvernahme durch zwei Polizisten Angst gehabt und eine Geschichte erfunden, um rasch nach Hause gehen zu können.

Das ursprüngliche Geständnis des Kindes, im Einkaufsmarkt gezündelt zu haben, war falsch, meinen die Zivilgerichte.

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