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Tierschützer-Prozess: Balluch bereits den vierten Tag am Wort

©APA
Der fünfte Tag im Wiener Neustädter Tierschützer-Prozess hat am Mittwoch mit einem Antrag der Verteidiger begonnen, ihren Mandanten die Benutzung von Laptops während der Verhandlung zu gestatten.

Der elektronische Zugriff auf das Aktenmaterial wäre im Sinne der “Waffengleichheit” wünschenswert. Richterin Sonja Arleth wies dies unter Hinweis auf die Strafprozessordnung ab: Es gelte das Prinzip der mündlichen Verantwortung.

In der Folge wurde – nach wie vor vor zahlreichen Zuschauern – die seit der Vorwoche dauernde Einvernahme des Erstangeklagten Martin Balluch fortgesetzt. Der Obmann des Vereins Gegen Tierfabriken (VGT) ist wie zwölf andere Aktivisten wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278a StGB angeklagt. Sieben davon werden auch andere strafrechtliche Handlungen wie Nötigung oder Sachbeschädigung vorgeworfen.

Balluch wurde u.a. zu einem sichergestellten Werkzeug befragt, mit dem sich Türen ohne Beschädigung von Schlössern öffnen lassen. Ob das Eindringen in fremde Gebäude für ihn widerrechtlich sei, beantwortete der Beschuldigte nicht direkt. Es sei eher verhältnismäßig, um im öffentlichen Interesse Zu- bzw. Missstände in Tierfabriken zu dokumentieren.

Die im Strafantrag angeführten Bekennerschreiben habe er nicht verfasst, so Balluch. Die Richterin las diverse elektronisch verfasste “Anleitungen” im Zusammenhang mit Jagdsabotagen vor, wie man sich der Polizei gegenüber verhalten bzw. vor Gericht verantworten solle. Als Vereinsobmann habe er die Funktion eines Rechtsvertreters wahrgenommen, entgegnete der Angeklagte. Wieso habe er einen radikalen britischen Tierrechtsaktivisten als “alten Haberer” bezeichnet? Das sei ein “geflügeltes Wort”, der Einsatz für Tierschutzanliegen schweiße einfach zusammen.

Der Angeklagte hielt zu seiner nun bereits vier Tage dauernden Befragung fest, dass sich die Ermittlungen offenbar auf das Lesen von E-Mails beschränkten. “Fakten gibt es einfach nicht.” Balluch verwies darauf, dass es etwa im Zusammenhang mit der Jagd-Kampagne kein Verfahren gegen den VGT gegeben habe und neun Zivilklagen gewonnen worden seien. Der VGT habe auch niemals eine SHAC-Kampagne (Stop Huntingdon Animal Cruelty) gemacht. Auf die Frage des Staatsanwalts, was SHAC sei, meinte Balluch, es sei der Name für eine Kampagne, die sich in 100 Ländern der Welt “an sich völlig legal” gegen Tierversuchsanstalten wende.

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