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Tierschützer-Prozess: Balluch-Einvernahme abgeschlossen

Am Ende der Einvernahme von Martin Balluch im Tierschützer-Prozess meinte dieser, dass seine Taten ganz normal für NGOs seien und er auch weiterhin so agieren würde.
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Zuvor war der VGT-Obmann, dem die Anklage wie zwölf weiteren Aktivisten die Beteiligung an einer kriminellen Orgaisation vorwirft, zu Telefongesprächen mit einem Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) in St. Pölten und einem Besuch bei dieser Richterin befragt worden. Richterin Sonja Arleth fragte Balluch, ob er diese Kontakte nicht für bedenklich hielt. Die UVS-Verhandlungsrichterin hatte geraume Zeit zuvor mehrere Aktivisten in einem Verfahren wegen Besitzstörung freigesprochen. Balluch betonte dazu, die Richterin nicht als beeinflussbar diffamiert zu haben. Staatsanwalt Wolfgang Handler beantragte die Ermittlungsergebnisse zum Themenkomplex.

Weiters erklärte Balluch, dass es keine toten Briefkästen gegeben und das Büro des Vereins gegen Tierfabriken “natürlich keine Kommandozentrale für kriminelle Aktionen” gewesen sei. Mit dem Zweitangeklagten habe er wenig persönliche und politische Berührungspunkte, weil dieser bei einem anderen Verein sei.

Balluch bekennt sich keiner Brandanschläge schuldig

Dann kam die “Fehde” mit dem vormaligen VGT-Geschäftsführer zur Sprache. Balluch war nach seiner Rückkehr aus England zunächst ehrenamtlich für den VGT tätig. 2002 habe die Buchhaltung des Vereins Ungereimtheiten festgestellt, in der Folge sei der Geschäftsführer bei der Generalversammlung abgewählt worden. Seitdem “hat er eine Wut auf mich und macht mich offenbar verantwortlich dafür, dass er seinen Job verloren hat”, meinte Balluch. Die Richterin verwies auf ein anonymes Schreiben, in dem Balluch u.a. für Brandanschläge verantwortlich gemacht wurde. Das entspreche natürlich nicht der Wahrheit, der ehemalige VGT-Geschäftsführer verfolge ihn mit großer Rachsucht.

Es stimme nicht, dass das VGT-Büro im Haus des abgewählten Geschäftsführers von einem “Sturmtrupp” geräumt wurde. Nach dessen Ausschluss aus dem Verein hätten die Vorstandsmitglieder zwecks Übergabe der Unterlagen “angeklopft”, aber keinen Zutritt erhalten.

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