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Tierschützer-Prozess begann mit Demos

©APA
Begleitet von Protesten hat am Dienstagvormittag der Prozess gegen 13 Tierschützer in Wiener Neustadt begonnen.
Brisanter Tierschützerprozess
Tierschützer-Prozess: Angeklagte bekannten sich nicht schuldig

13 Personen sind hauptsächlich, davon sechs ausschließlich, nach Paragraf 278a Strafgesetzbuch, also wegen der Beteiligung an einer kriminellen Organisation, angeklagt. Im Schwurgerichtssaal herrschte großes Gedränge, während vor dem Gerichtsgebäude mehrere Dutzend Aktivisten und Sympathisanten protestierten. Unterdessen gab es von der FPÖ, den Grünen und vom Tierschutzverein “Vier Pfoten” einmal mehr die Forderung nach einer Reform des Paragrafen.

“Tierschutz lässt sich nicht mundtot machen” oder “§ 278 a: Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle”, stand u.a. auf Transparenten zu lesen. Im Gerichtsgebäude waren – aufgrund des erwarteten Andrangs, wie es hieß – die Eingangskontrollen personell verstärkt worden.

Sechs der 13 Beschuldigten, davon fünf vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) mit Obmann Martin Balluch an der Spitze, sind ausschließlich nach § 278 a angeklagt. Balluch selbst hatte im Vorfeld des – bisher umfangreichsten – Verfahrens in Wiener Neustadt wiederholt die Öffentlichkeit gesucht, um auf die seiner Ansicht nach fragwürdige Anwendung des sogenannten Mafia-Paragrafen auf NGO’s aufmerksam zu machen.

Zu Prozessbeginn stellte die Einzelrichterin Sonja Arleth fest, dass es in dem Verfahren lediglich um den Prozessstoff gehe. Das Gericht diene nicht als Forum für politische Statements oder polarisierende Aussagen.

Staatsanwalt Wolfgang Handler erläuterte zum angeklagten Paragraf 278a die österreichischen Kontakte zu internationalen Netzwerken des Tierrechtspektrums, ausgehend von der britischen ALF (Animal Liberation Front) in den 1970er Jahren. Diese habe als radikaler Arm – laut amerikanischen Behörden als terroristische Vereinigung eingestuft – in den 1980er Jahren ökonomische Sabotageakte gesetzt. In England seien 2.800 Anschläge mit einem Schaden von 36 Mio. Euro verübt worden.

Ab 1988 habe es eine Splittergruppe in Österreich gegeben, Anfang der 1990er-Jahre hätten sich zumindest zehn Personen zusammengeschlossen. Handler sprach von 200 ALF-Anschlägen in Österreich, wobei Mitglieder des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) und der Basisgruppe Tierrechte involviert gewesen seien. Handler verwies auf Kontakte des Erstangeklagten und VGT-Obmanns Martin Balluch zu militanten Briten. Dieser habe die Ideologie des Vereins vertreten und Strategien entwickelt. Andere Beschuldigte hätten u.a. Bekennerschreiben verfasst, Kontakte aufgenommen und Recherchen durchgeführt.

Handler führte Kampagnen, Nötigungsversuche, Sabotageakte und Sachbeschädigungen mit zig Tausenden Euro Schaden an. So sei 1997 die Anti-Pelz-Kampagne gegen Kürschner und Nerzfarmen gestartet und 2006 zu einer Offensive gegen die Pelzindustrie intensiviert worden. Ziele waren mehrere Modeketten. Im Zuge der “Fleisch-Kampagne” mit dem Ziel einer “Veganisierung” der Gesellschaft gab es Buttersäureanschläge, im Rahmen der “Bettfedern/Daunen-Kampagne” brannte eine Fabrik in Niederösterreich ab. Der Staatsanwalt bezifferte den dabei entstandenen Schaden mit sieben Mio. Euro.

Stefan Traxler, der vier VGT-Zugehörige und einen weiteren Angeklagten verteidigt, bezeichnete die im Akt genannte Schadenssumme von 1,3 Mio. Euro als “an den Haaren herbeigezogen”. Außerdem kritisierte er im Zusammenhang mit dem von ihm gerügten OGH-Entscheid hinsichtlich der 2008 über zehn Verdächtige verhängten U-Haft die Darstellungen der Sonderkommission über die Ermittlungen. Für ihn sei schwierig zu entscheiden, ab wann ein VGT-Mitglied zu einer kriminellen Organisation gehöre, so der Anwalt. Traxler bezeichnete es als problematisch, “dass jede Menge Straftaten mit Tierschutzbezug einfach nicht aufgeklärt wurden”.

Zur ALF verwies Traxler auf eine Aussage des Chefs der Sonderkommission, wonach dies keine Organisation sei, sondern als verantwortlicher Name für strafrechtliche Delikte verwendet werde. Martin Balluch habe mit der “Kleider Bauer-Kampagne” nichts zu tun. Auch die Vorwürfe gegen weitere Mandanten wies der Anwalt zurück. Die Staatsanwaltschaft habe 30 bisher gestellte Beweisanträge ignoriert. Die Schadenssummen würden ungeprüft übertrieben.

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