Bosnien wurde im Dezember per EGMR-Urteil verpflichtet, die Verfassung zu ändern, um so die Diskriminierung zu beseitigen. Das Urteil wurde bis dato aber nicht umgesetzt. Gemäß der geltenden Verfassung sind Minderheiten-Angehörige nach wie vor nicht berechtigt, für das dreiköpfige Staatspräsidium zu kandidieren. Nur Angehörige der drei sogenannten staatsbildenden Völker – Bosniaken (Muslime), Serben und Kroaten – können sich bewerben.
Das Menschenrechtsgerichts urteilte im Vorjahr nach einer Klage von einem Juden, Jakob Finci, und einem Rom, Dervo Sejdic. Sejdic wollte schon früher für das Staatspräsidium kandidieren und war gescheitert und scheiterte nun auch bei seinem jüngsten Versuch. Er stellte daraufhin beim Verfassungsgericht einen Antrag, die Wahl des neuen Staatspräsidiums durch das Parlament bis zur Umsetzung des EGMR-Urteils aufzuschieben. Auch damit scheiterte er: Das Verfassungsgericht erklärte sich für nicht zuständig.
Die führenden bosnischen Parteien beteuern unterdessen, dass das Urteil gleich nach der Parlamentswahl bzw. in den nächsten vier Jahren “mit Gewissheit” umgesetzt werde.