Der Nationalrat hat am Mittwoch die umstrittene Schwerarbeiterregelung beschlossen. Zugestimmt haben nur die Regierungsparteien. Die Opposition übte scharfe Kritik am Gesetz.
Die Schwerarbeiterregelung sieht für einen Pensionsantritt mit 60 Jahren einen begünstigen Abschlag von 1,8 Prozent vor, wenn bei 45 Versicherungsjahren während der letzten 20 Arbeitsjahre zehn Jahre Schwerarbeit geleistet wurde. Was unter Schwerarbeit zu verstehen ist, wurde in einer eigenen Verordnung geregelt. Unter anderem werden Schicht-
Die Kritik der Opposition betraf vor allem die jüngste Änderung, wonach nicht 15 Jahre Schwerarbeit im gesamten Arbeitsleben, sondern zehn Jahre während der letzten 20 Jahre vor der Pension vorliegen müssen. Eine „Schwerarbeiter-
Die Koalition verteidigte die Regelung, räumte aber ein, dass man Neuland betrete und das Modell in Zukunft noch modifiziert werden könnte. VP-
Einen Schlagabtausch vor allem zwischen Grünen und ÖVP gab es in der Aktuellen Stunde: Die Grünen hatten als Thema „Das ÖVP-
Naturgemäß harmonischer verlief die Debatte zum 50-
Nach einer Dringlichen Anfrage der SPÖ zum Thema Postenschacher stand am späten Nachmittag als weiterer Schwerpunkt der Sitzung die Ratifizierung der EU-
Die Schwerarbeiterregelung ist Mittwoch Nachmittag mit den Stimmen der Koalition vom Nationalrat beschlossen worden. Sie ermöglicht es, ab 2007 mit 60 und begünstigten Abschlägen von 1,8 Prozent jährlich in Pension zu gehen, wenn 45 Versicherungsjahre vorliegen und während der letzten 20 Jahre vor dem Ruhestand 10 Jahre besonders belastende Tätigkeiten ausgeübt wurden. Für Beamte gibt es eine gewisse Erleichterung, sie benötigen nur 42 Versicherungsjahre, da man erst mit 18 ein öffentliches Dienstverhältnis beginnen kann.
Die Rahmenbedingungen, was unter Schwerarbeit zu verstehen ist, wurden in einer eigenen Verordnung des Sozialministeriums geregelt. Demnach profitieren Personen, die schwere körperliche Arbeit leisten (Verbrauch von 2.000 Arbeitskalorien bei Männern, von 1.400 Arbeitskalorien bei Frauen) bzw. die bei extremen Temperaturen (z.B. in Kühlhäusern) oder unter chemischen bzw. physikalischen Einflüssen (z.B. Arbeit mit Atemschutzgeräten, Einatmen von inhalativen Stoffen) arbeiten. Auch Schicht-
Ebenfalls berücksichtigt werden Arbeitnehmer, die in der Betreuung im Bereich Hospiz-
Gleichzeitig mit der Schwerarbeiterregelung wurde vom Nationalrat auch eine Änderung bei den Witwen-
Kommentar von: Feinstaub am 26.04.2006, 23:07 Uhr
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Lächerlich sowas und eine bodenlose Frechheit. | |
Kommentar von: eroica am 26.04.2006, 17:36 Uhr
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Kommentar von: JG36 am 26.04.2006, 17:35 Uhr
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