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NGOs schreiben in Asyl-Frage an Faymann und Mikl-Leitner

Faymann und Mikl-Leitner erhielten ein Schreiben von NGOs
Faymann und Mikl-Leitner erhielten ein Schreiben von NGOs ©APA
Bei einigen der führenden Hilfsorganisationen  kommt die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) geplante Asylrechtsnovelle nur mäßig gut an. Kritik wird von Amnesty, Caritas und Rotem Kreuz etwa hinsichtlich der Rechtsberatung geübt.


In einem gemeinsamen Schreiben der drei NGOs an die Ressortchefin sowie Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) wird vor allem jener Passus beklagt, wonach künftig das Ministerium selbst die Rechtsberatung für Flüchtlinge betreiben kann.

NGOs kritisieren Antragsverfahren

Für die NGOs ist “nicht nachvollziehbar”, weshalb es einer ministeriumsnahen Einrichtung bedürfe, um der größeren Zahl an Anträgen Rechnung zu tragen. Vielmehr könnten jene Organisationen, die aktuell Rechtsberatung leisten (Volkshilfe, Diakonie, Verein Menschenrechte), die Beratung mit Personalaufstockungen weiterhin sicherstellen. Fest stehe, dass die geplante gesetzliche Bestimmung die Abschaffung der unabhängigen Flüchtlingsrechtsberatung ermögliche.

Forderungen zur Rechtsberatung

Gemäß der geltenden EU-Verfahrensrichtlinie sei darauf zu achten, “dass die Rechtsberatung und -vertretung nicht willkürlich eingeschränkt und der Antragsteller nicht an der effektiven Wahrung seiner Rechte gehindert wird”. Die Richtlinie mache dabei einen Unterschied zwischen staatlichen Stellen, die allgemeine Informationen zum Verfahren geben können, und Rechtsberatern, betonen die NGOs.

Ebenfalls auf Ablehnung der Menschenrechtsorganisationen stößt eine Bestimmung, wonach erstinstanzlich gescheiterte Asylwerber leichter aus der Grundversorgung fallen sollen. Diese Maßnahme widerspreche der EU-Aufnahmerichtlinie, leiste Obdachlosigkeit Vorschub und führe lediglich zu einer Problemverschiebung.

Skepsis bezüglich Asylpaket von Mikl-Leitner

Auch eher skeptisch sind Amnesty, Rotes Kreuz und Caritas bezüglich der geplanten Schnellverfahren unter anderem für Flüchtlinge aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten. Zwar sei eine Beschleunigung der Verfahrung grundsätzlich im Sinne aller Asylsuchenden. Bedingung sei jedoch, dass die Verfahren trotzdem qualitätsvoll abgewickelt werden. Eine individuelle Prüfung im Einzelfall sei dabei unumgänglich. Die Maßgabe, bestimmte Verfahren schneller abschließen zu müssen als andere, berge hingegen die Gefahr, dass diese Fälle pauschal als nicht asylrelevant erachtet und daher weniger genau geprüft würden.

(apa/red)

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