Der zuständige Richter in Kalifornien gab unterdessen an, er sei seinerseits darüber informiert worden, dass die verlangten Abschriften der Aussage des ersten mit dem Fall befassten Staatsanwalts nicht angefordert worden seien. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft des Bezirks Los Angeles sagte, man habe nie etwas von einer Anfrage der Schweiz erfahren.
Jedoch belegen Unterlagen, dass eine diesbezüglich Anfrage – allerdings der Polanski-Verteidiger – bei der Staatsanwaltschaft Los Angeles einging und abgelehnt wurde. Der zuständige Richter, Peter Spinoza, gab bei einer Anhörung wenige Tage später an, die Anfrage der Verteidigung sei abgelehnt worden und die Schweizer Justiz habe keine weiteren Unterlagen angefordert.
Im Vorfeld hatten die Schweizer angekündigt, Polanski werde nur dann an die USA ausgeliefert, wenn erwiesen sei, dass er dort eine Reststrafe von über sechs Monaten absitzen müsse. Daher seien die Aussagen des damaligen Staatsanwaltes Roger Gunson angefordert worden.
Die Schweizer Behörden hatten am Montag entschieden, den 76-jährigen Regisseur nicht an die USA auszuliefern. In den Vereinigten Staaten läuft immer noch ein Verfahren gegen Polanski wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen im Jahr 1977.