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OeNB-Sonderpensionen - Nationalbanker geben nicht auf

Im Kampf um die Sonderpensionen geben die Nationalbanker nicht auf.
Im Kampf um die Sonderpensionen geben die Nationalbanker nicht auf. ©APA
Die Bezieher von Bankpensionen und der Betriebsrat in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) wehren sich weiter gegen die gesetzlich vorgeschriebene Kürzung ihrer Bezüge. Sie regen eine Prüfung der Causa vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, berichtet "Der Standard" (Dienstagausgabe).

Es geht dabei um die gesetzlich verordnete Kürzung sogenannter “Luxuspensionen” bei der Nationalbank. Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) waren die Betroffenen Ende 2016 abgeblitzt. Er hat entschieden, dass das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (SPBegrG), auf dessen Basis es zu Bezugskürzungen gekommen ist, nicht verfassungswidrig sei.

“Anregung” eingebracht

Die Anwälte des Zentralbetriebsrats und ehemalige und aktive Notenbanker haben nun beim Oberlandesgericht (OLG) Wien die “Anregung” eingebracht, der Oberste Gerichtshof (OGH) möge die Sache dem EuGH vorlegen, berichtet die Zeitung. Sie argumentieren, die Verträge der Betroffenen seien privatrechtliche Einzelverträge – ein Eingriff sei daher unzulässig, und zwar auch gemäß EU-Recht. Es gelte zu erfahren, “was ein privatrechtlicher Vertrag wert ist”, so der Vorsitzende des Zentralbetriebsrats, Robert Kocmich. Um die Höhe der Einschnitte sei es nie gegangen, und darum gehe es auch jetzt nicht.

Eingebracht wurde die Anregung zur Vorlage an den EuGH beim OLG Wien, weil dieses die Zivilklage der betroffenen Notenbanker als zweite Instanz abgewiesen und ein Rechtsmittel zugelassen hat. Nun ist als dritte Instanz eben der OGH am Zug, er entscheidet, ob er die Causa dem EuGH in Luxemburg vorlegt, heißt es im Zeitungsbericht.

“Wir geben nicht auf”

“Der VfGH hat in seiner Entscheidung, das SPBegrG sei nicht verfassungswidrig, die vorgebrachten unionsrechtlichen Aspekte ignoriert, das ist ein Rechtsschutzdefizit. Daher haben wir die unionsrechtliche Klärung angeregt. Wir geben nicht auf”, zitiert die Zeitung die Rechtsanwältin des Zentralbetriebsrats und der übrigen Kläger, Katharina Körber-Risak.

Das bekämpfte, teils in Verfassungsrang stehende Gesetz trat 2015 in Kraft. Es sieht die schrittweise Kürzung bis zu 10,25 Prozent von Spitzenpensionsbezügen in allen möglichen Institutionen vor. Die OeNB rechnete dem VfGH vor, 57 Bankpensionisten seien von Kürzungen betroffen, die höchste Bruttopension in dieser Gruppe betrage 34.395,01 Euro, die durchschnittliche 17.500 Euro. Das Gesetz koste die Bezieher dieser “Durchschnittspension” 10,45 Prozent ihres Einkommens, bei den Höchstpensionisten seien es 16,11 Prozent.

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