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Österreichs Nationalrat beschließt Mindestsicherung

Der Nationalrat hat am Mittwochnachmittag die Bund/Länder-Vereinbarung zur Mindestsicherung genehmigt. Unterstützt wurde die Vorlage von Koalition und Grünen und - vermutlich versehentlich - von den Freiheitlichen.
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Nationalrat beschließt Mindestsicherung

Die FPÖ stimmte nämlich trotz massiver Kritik davor den gesetzlichen Änderungen für den Bund zu, lehnte dann aber die Bund/Länder-Vereinbarung ab. Häme der anderen Fraktionen war die Folge.

Mit dem Beschluss kann die Mindestsicherung mit September in Kraft treten, sofern die jeweiligen Landtage bis dahin entsprechende Beschlüsse vollziehen. Ebenfalls angenommen – diesmal von Koalition und Freiheitlichen – wurde ein Entschließungsantrag, der Basis für die Etablierung einer Transparenzdatenbank sein soll.

Die Mindestsicherung ersetzt die Sozialhilfe, deren Höhe bisher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich war. Die Höhe ist an jene der Mindestpension gekoppelt und beträgt 744 Euro monatlich, für Paare 1.116. Im gleichen Haushalt lebende Kinder erhalten mindestens 134 Euro, ab dem vierten Kind wird der Satz auf 112 Euro gesenkt. Integriert ist ein 25-prozentiger Wohnkosten-Anteil, der wegfällt, wenn der Bezieher über eine eigene Wohnung verfügt bzw. etwa bei Verwandten kostenlos lebt.

Anspruch auf die Mindestsicherung haben auch EU-Bürger, EWR-Bürger, wenn sie in Österreich als Arbeitnehmer tätig sind und Drittstaatsangehörige, wenn sie mehr als fünf Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben. Voraussetzung für den Bezug ist die Bereitschaft zur Aufnahme von Arbeit. Ausgenommen sind nur Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Pflegefälle oder Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr. Eigenes Vermögen muss bis zu einem Freibetrag von 3.720 Euro (das Fünffache der Mindestsicherung) aufgebraucht werden. Ein wesentlicher Vorteil der Mindestsicherung ist, dass die Bezieher krankenversichert sind und eine E-Card erhalten.

Bei der Transparenzdatenbank wurde festgelegt, dass Finanz- und Sozialminister bis Anfang September einen Begutachtungsentwurf vorlegen. Die Beschlussfassung im Nationalrat soll noch vor Weihnachten sein, um das Gesetz mit 1. Jänner 2011 in Kraft treten zu lassen. Zudem soll die Regierung mit den Ländern eine 15a-Vereinbarung ausarbeiten, die bis Mitte 2011 fertig sein soll. Weigern sich einzelne Länder, sollen sie über ein Verfassungsgesetz zur Teilnahme gezwungen werden. Bis Anfang 2012 soll die Datenbank dann mit allen von den unterschiedlichen Gebietskörperschaften gewährten Förderungen gefüllt sein.

In das Transparenzkonto inkludiert werden Transferzahlungen (wie Pflegegeld, Familienbeihilfe), Förderungen (z.B. Forschungsförderungen, KMU-Zuschüsse), Steuerersparnisse (etwa Gruppenbesteuerung, begünstigte Besteuerung von Zulagen), Geldleistungen der Sozialversicherung (Pensionen, Arbeitslosengeld) und Sachleistungen, z.B. Gratis-Kindergarten, Schule.

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