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OLG: Nur noch fünf Jahre und zwei Monate für Raub

Das OLG verringerte die Strafe.
Das OLG verringerte die Strafe. ©VOL.AT/Hartinger (Symbolbild)
Ein gescheiterter Raub von 50 Gramm Cannabis trug einem Dornbirner eine Haftstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten ein. Damit legte das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch die Strafe für das Verbrechen des versuchten schweren Raubes rechtskräftig fest.

Der Strafrahmen für bewaffneten Raub beträgt fünf bis 15 Jahre Gefängnis. Das Landesgericht Feldkirch hatte den dreifach vorbestraften Untersuchungshäftling am 7. September 2012 zu einer Zusatzstrafe von sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Das Berufungsgericht in Innsbruck verringerte damit am Mittwoch die Sanktion um zehn Monate.

Nichtigkeitsbeschwerde

Die Nichtigkeitsbeschwerde des den Vorwurf bestreitenden Angeklagten gegen den Feldkircher Schuldspruch hatte der Oberste Gerichtshof heuer am 31. Jänner zurückgewiesen.

Der 36-Jährige hatte nach den Feststellungen der Gerichte am 23. September 2011 beim Bahnhof in Dornbirn vergeblich versucht, einem 54-jährigen Dornbirner ein Päckchen mit 25 bis 50 Gramm Cannabiskraut abzunötigen. Der aus der autonomen russischen Republik Inguschetien stammende Drogensüchtige hatte demnach dem Opfer ein Messer gegen die Brust gehalten und ihn aufgefordert: „Gib her, was du hast!“

Belastet wurde der Angeklagte nicht nur durch das inzwischen verstorbene Opfer, sondern auch durch Mittäter. Sie sagten, sie hätten allerdings keinen bewaffneten Überfall verabredet, sondern dem 54-Jährigen das Suchtgift ohne Waffengewalt wegnehmen und ihn bei einem vorgetäuschten Deal betrügen wollen.

Nicht geglaubt hat das Landesgericht dem Angeklagten. Er behauptete, er habe den Mann lediglich zur Rede stellen wollen. Denn seinen Stiefkindern habe der 54-Jährige Drogen angeboten.

Der Ingusche sagte, er habe in Russland „viel Gewalt erlebt“, darunter einen Bauchschuss und Explosionen. Er sei 2000 nach Österreich geflüchtet und hier niemals gewalttätig geworden.

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