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Parkpickerl: Wiener Ärzte fordern erneut eine Ausnahme

Wiener Ärzte machen sich für eine Ausnahme bei den Kurzparkzonen stark.
Wiener Ärzte machen sich für eine Ausnahme bei den Kurzparkzonen stark. ©APA
Für Arztordinationen gelten nicht die gleichen Regeln wie für Gewerbebetriebe: Sie erhalten kein Parkpickerl. Die Wiener Ärztekammer hat sich nun dafür ausgesprochen, dass niedergelassene Mediziner von der geltenden Kurzparkzonenregelung ausgenommen werden. Eine Ausnahme gibt es bereits: Bei medizinischen Einsätzen darf auch ohne Kurzparkschein oder Parkpickerl geparkt werden.

Arztordinationen sollten jedoch den Gewerbebetrieben gleichgestellt werden, befand die Vizepräsidentin der Ärztekammer für Wien, Eva Raunig in einer Aussendung: “Ich denke, dass es keinen sachlichen Grund dafür gibt, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten dies zu verwehren.” Sind Ärzte im Rahmen von Hausbesuchen unterwegs, dürfen sie das “Arzt-im-Dienst”-Schild verwenden. Für den Ordinationsstandort gelte die Ausnahme aber nicht, wurde beklagt.

Ärzte fordern Parkpickerl-Ausnahme

Eine solche wäre aber nötig, denn schließlich müssten Ärzte ihr Auto für Visiten jederzeit am Ordinationsstandort zur Verfügung haben, erklärte Raunig. Sie befürchtet laut eigenen Angaben, dass in Zukunft immer weniger Hausbesuche von den Hausärzten durchgeführt werden. Dies würde auch die Zahl der Spitalsambulanzbesuche erhöhen, zeigte sie sich überzeugt. (APA)

Alle Infos rund ums Parkpickerl finden Sie in unserem Special.

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