Arztordinationen sollten jedoch den Gewerbebetrieben gleichgestellt werden, befand die Vizepräsidentin der Ärztekammer für Wien, Eva Raunig in einer Aussendung: “Ich denke, dass es keinen sachlichen Grund dafür gibt, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten dies zu verwehren.” Sind Ärzte im Rahmen von Hausbesuchen unterwegs, dürfen sie das “Arzt-im-Dienst”-Schild verwenden. Für den Ordinationsstandort gelte die Ausnahme aber nicht, wurde beklagt.
Ärzte fordern Parkpickerl-Ausnahme
Eine solche wäre aber nötig, denn schließlich müssten Ärzte ihr Auto für Visiten jederzeit am Ordinationsstandort zur Verfügung haben, erklärte Raunig. Sie befürchtet laut eigenen Angaben, dass in Zukunft immer weniger Hausbesuche von den Hausärzten durchgeführt werden. Dies würde auch die Zahl der Spitalsambulanzbesuche erhöhen, zeigte sie sich überzeugt. (APA)
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