Petition zum Jagdgesetz übergeben
In der Petition heißt es, seit Inkrafttreten des Jagdgesetzes 1988 hätten Jagdverfügungs- und Jagdnutzungsberechtigte sowie Interessensvertreter der Waldeigentümer die Sicherstellung einer ausreichenden Naturverjüngung des Waldes und die Anpassung der Wildbestände an die vorhandenen Lebensräume als oberste Priorität betrachtet. Die genossenschaftliche Organisation habe sich positiv auf den Waldzustand ausgewirkt. Durch die Einrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts befürchten die Petenten negative Auswirkungen, da etwa “waldorientierte” Jäger künftig mit dem Entzug der Jagdkarte bestraft werden könnten und damit die wünschenswerte Waldverjüngung auf der Strecke bliebe. Zudem würden die Mitspracherechte der Waldeigentümer stark eingeschränkt.
“Die Angelegenheiten, die die Vorarlberger Jägerschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts besorgen will, liegen unserer Meinung nach nicht im Interesse aller Jäger. Neben den Interessen der Grundeigentümer würden vor allem auch jene der Öffentlichkeit an der Walderhaltung zu wenig berücksichtigt”, so die Petenten. Sie fordern daher, “den Gesetzesentwurf der Vorarlberger Jägerschaft zur Bildung einer Körperschaft öffentlichen Rechts abzulehnen”.
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OTS0200 2007-01-22/16:32