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Pflege und ELGA-Ausbau 2017: Änderungen im Gesundheitsbereich

Die Neuerungen im Gesundheitsbereich 2017.
Die Neuerungen im Gesundheitsbereich 2017. ©pixabay.com/TusitaStudio
Das Jahr 2017 bringt für schwer erkrankte Arbeitnehmer einen leichteren Wiedereinstieg in die Arbeitswelt, mehr Mittel für pflegende Angehörige und einen Ausbau des ELGA-Systems.

Schwer erkrankten Arbeitnehmern soll die Rückkehr ins Arbeitsleben erleichtert werden. Wer sich nach einer schweren physischen oder psychischen Erkrankung noch nicht fit für einen vollen Berufseinstieg fühlt, kann künftig mit dem Arbeitgeber für maximal sechs Monate Teilzeitarbeit vereinbaren und erhält während dieser Zeit aliquot Krankengeld.

Wiedereingliederungsteilzeit kann nach einem mindestens sechswöchigen ununterbrochenen Krankenstand in Anspruch genommen werden, wobei die mögliche Bandbreite der Arbeitszeitreduktion zwischen 25 und 50 Prozent liegt. In der Anfangsphase ist im Sinne eines Stufenplans auch ein sanfterer Einstieg gestattet. In Ausnahmefällen kann die Teilzeitarbeit auch auf bis zu neun Monate verlängert werden.

Die Vereinbarung ist beiderseits freiwillig, braucht also die Zustimmung sowohl des Arbeitnehmers als auch die des Arbeitgebers. Lehnt ein Beschäftigter eine vom Arbeitgeber vorgeschlagene Wiedereingliederungsteilzeit ab, darf er aus diesem Grund nicht gekündigt werden. Das Arbeitsverhältnis muss vor Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit mindestens drei Monate gedauert haben.

Mehr Mittel für pflegende Angehörige

Im Bereich der Pflege bringt das Jahr 2017 für pflegende Angehörige eine Verbesserung. Die Zuwendung zu den Kosten für eine Ersatzpflege – sofern sie wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen wichtigen Gründen verhindert sind – werden angehoben. Ausgebaut wird ab 2017 außerdem die Hospiz- und Palliativbetreuung.

Von den Verbesserungen profitieren pflegende Angehörige von demenziell erkrankten oder minderjährigen Pflegegeldbeziehern. Im Falle einer Verhinderung soll die Möglichkeit, professionelle oder private Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen, erleichtert werden. Dazu werden die jährlichen Höchstzuwendungen ab 1. Jänner 2017 um jeweils 300 Euro angehoben.

Damit beträgt die Höchstzuwendung an kommenden Jahr in den Pflegestufen eins, zwei, oder drei 1.500 Euro, in der Stufe vier 1.700 Euro, in der Stufe fünf 1.900 Euro, in Stufe sechs 2.300 Euro und in der Stufe sieben 2.500 Euro.

ELGA wird weiter ausgebaut

Im Jahr 2017 steht im Gesundheitswesen der weitere Ausbau der elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf dem Plan. Der Rollout in den Spitälern soll abgeschlossen, jener in den Arztpraxen gestartet werden. Viel hängt hier aber von der Beilegung des Konflikts um die E-Medikation ab. Wie jedes Jahr wird auch so manches teurer, gestrichen werden aber die Selbstbehalte für Kinder im Spital.

Nach den Ausbauschritten in mehreren Bundesländern im Jahr 2016 starten 2017 die Krankenhäuser in Niederösterreich, Vorarlberg und dem Burgenland mit ELGA. Österreichweit soll damit der Rollout im stationären Bereich im ersten Halbjahr abgeschlossen werden. ELGA bringt Patienten und Ärzten Zugriff auf Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde sowie künftig via E-Medikation auf eine Liste der verschriebenen Medikamente.

Ausbau der Primärversorgungseinrichtungen

Länger wird es beim niedergelassenen Bereich dauern. Zwar will man auch in den Kassenordinationen 2017 mit ELGA starten, vieles ist aber noch offen, vor allem die Einigung zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung beim Streitthema E-Medikation. Einen – nicht unumstrittenen – Probebetrieb gab es ja schon in der Steiermark. Die österreichweite Einführung wird es seitens des Gesundheitsressorts aber erst dann geben, wenn sich die Applikation der Sozialversicherung problemlos in die Ordinationssoftware der Ärzte einbinden lässt.

Ausgebaut werden sollen die sogenannten Primärversorgungseinrichtungen. Bis Ende 2020 werden hier 200 Mio. Euro investiert, es sollen zumindest 75 Einrichtungen in Form von Gruppenpraxen, selbstständigen Ambulatorien oder als Netzwerk von Ordinationen und anderen Gesundheitsberufen entstehen. Wie sehr dies schon 2017 spürbar wird, ist aber offen; vor allem, weil das zugehörige “Primary Health Care”-Gesetz noch aussteht.

(APA)

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