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Polizist soll Stiefkinder misshandelt haben: Prozess vertagt

Polizist soll Stiefkinder misshandelt haben: Widersprüchliche Angaben
Polizist soll Stiefkinder misshandelt haben: Widersprüchliche Angaben ©DPA (Sujet)
Mit schweren Vorwürfen war am Donnerstag, den 11. Februar am Straflandesgericht Wien ein Polizist konfrontiert, der seine Stiefkinder körperlich und seelisch gequält haben soll.

Laut Anklagebehörde hat er etwa den Stiefsohn die Stiegen runtergestoßen oder Katzenfutter essen lassen.  Da die Angaben, die sich hauptsächlich auf die Aussagen der Kindesmutter stützen, widersprüchlich waren, wurde der Prozess vertagt.

Polizist soll Stiefkinder misshandelt werden

Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte von 2011 bis 2013 zwei seiner drei Stiefkinder misshandelt haben. Den Buben soll er geschlagen, getreten, gewürgt und die Kellerstiege runtergestoßen haben. Zur Strafe habe er eine Nacht auf der Terrasse verbringen und Katzenfutter essen müssen. Dem Mädchen soll er u.a. den Inhalt eines Suppentopfes über den Kopf geleert haben, weil sie nicht essen wollte, oder sie etwa heiß abgebraust haben.

Der Angeklagte, der sich nicht schuldig bekannte, konnte sich die Vorwürfe nicht erklären. “Ich habe alle Kinder so behandelt, als wären sie meine eigenen”, sagte er Richterin Sonja Weis. Er habe nie körperliche Gewalt ausgeübt. “Ich habe versucht, ein guter Vater zu sein.”

Widersprüchliche Aussagen

Nach der Heirat 2011 habe er die Familie zusammenführen wollen. Die Mädchen lebten bei der Mutter, der Bub wuchs bei der Großmutter auf. Er gab zu, dass der Bub schwierig gewesen sei, er sich aber gern um ihn und seine Probleme in der Schule gekümmert habe. Als der Sonderschüler ständig von zu Hause ausriss, wurde sogar das Jugendamt hinzugezogen. Als alle unter einem Dach lebten, kam dann auch noch der gemeinsame Sohn auf die Welt.

Da die Kinder laut schriftlicher Aufzeichnungen keine so detaillierten Angaben machten wie die Kindesmutter, hat Einzelrichterin Weis die Verhandlung vertagt, um sich die kontradiktorischen Einvernahmen anzusehen.

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(APA)

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