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Prostitution - Entgegengesetzte Positionen von Sexarbeit bis Sexkaufverbot

Weltweit gibt es unterschiedliche Meinungen zum Thema Prostitution.
Weltweit gibt es unterschiedliche Meinungen zum Thema Prostitution. ©APA
Die gesellschaftspolitische Debatte und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Bereich der Prostitution weltweit äußerst entgegengesetzt. Die österreichsche Wissenschafterin Helga Amesberger vom Institut für Konfliktforschung ortete bei einem Symposium im Rahmen des Projekts "Sex/Arbeit/Lust/Illusionen VER/KAUFEN" zumindest vier unterschiedliche "Regime" im Umgang mit der Sexarbeit.

Wie auch immer die Politik hier ausgerichtet ist, ein Effekt auf die Größe des Marktes sei jeweils kaum bemerkbar. Jedoch wirkt sich der rechtliche Status der im Bereich der Prostitution tätigen Personen sehr wohl auf diejenigen aus.

Neuseeland: Sexarbeit als anerkannter Beruf

In Neuseeland, wo Sexarbeit ein anerkannter Beruf ist, verschob sich laut Amesberger etwa die Tätigkeit weg von den Bordellen, hin zu mehr selbstständig agierenden Frauen. Bei einer Befragung von 750 Sexarbeiterinnen wurde auch ein starker Rückgang von Gewalt festgestellt, ebenso änderte sich Wahrnehmung der Polizei, die wieder in ihrer Schutzfunktion wahrgenommen wurde, berichtete die Autorin von “Sexarbeit in Österreich”.

Schweden und Frankreich: Kauf von Sexleistung verboten

Eine entgegengesetzte Position nehmen hingegen Staaten wie Schweden und inzwischen auch Frankreich ein, wo der Kauf von Sexleistungen verboten ist, der Kunde bestraft wird und die Prostituierte jedoch straffrei bleibt. Dieses Vorgehen, von Amesberger als abolutionistisches Regime bezeichnet, wird in den USA noch dahin gehend weitergeführt, dass hier alle Beteiligten bestraft werden – die Expertin sprach hier von einem prohibitiven Regime.

Modelle wie in Schweden gehen davon aus, dass Prostitution grundsätzlich Gewalt gegen Frauen ist und sich Prostituierte weder bewusst noch aus freiem Willen für ihre Tätigkeit entscheiden. Der Begriff “Sexarbeit” wird ebenso abgelehnt. Laut Amesberger hat sich in Schweden durch diese “Umerziehung” jedoch weder die Kundenzahl noch das Angebot großartig verändert. Eine Studie der schwedischen Polizei, die zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes publiziert wurde, stützt diese Aussage. Aktuell würden sich die Stimmen mehren, die auch eine Bestrafung der Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen einfordern, so Amesberger.

Österreich: Registrierungspflicht und Kontrolluntersuchung

In Österreich herrscht hingegen ein System, dass auf der öffentlichen Sicherheit und Ordnung fußt und unter anderem auf eine Registrierungspflicht und Kontrolluntersuchungen setzt.

Kampf für die Legalisierung der Prostitution

Im August des Vorjahres äußerte Amnesty International, dass man sich zu einem weltweiten Kampf für die Legalisierung der Prostitution entschlossen habe. Die Menschenrechtsorganisation wolle damit die Rechte von Prostituierten schützen. Auch die Aktivistin und Regisseurin Tina Leisch hält eine Kriminalisierung der Prostitution nicht für förderlich: “Die Tatsache, dass Sexarbeit in manchen Ländern kriminalisiert ist, führt dazu, dass sie dann ein bevorzugtes Geschäftsfeld für gewisse mafiöse Strukturen wird, mit handelnden Personen, die Profis sind, Dinge illegal abzuwickeln.”

Die Haltung der NGO erntete jedoch auch zahlreiche Kritik, unter anderem von mehreren Hollywooddarstellern. Und völlig anderer Ansicht sind auch die Vertreter des nordischen Modells. Eine derartige Gesetzgebung helfe, andere Aktivitäten krimineller Netzwerke zu verhindern, da Menschenhandel und “moderne Sklaverei” eng mit Prostitution verbunden seien, hieß es etwa im Februar bei der Präsentation der “Initiative Stopp Sexkauf” in Wien.

Sexuelle Ausbeutung ist häufigste Form des Menschenhandels

Sexuelle Ausbeutung wurde im vierten Gesamtbericht der Task Force Menschenhandel als häufigste Form des Menschenhandels genannt. Was den Sexmarkt betrifft, so geht die Arbeitsgruppe Prostitution davon aus, dass dieser “in Österreich kaum eingeschränkt oder vermieden werden kann”, hieß es im Bericht, der im Juni 2015 veröffentlicht wurde. Man empfehle daher, legale Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen und diese im Sinne der Sexdienstleister gesetzlich zu regulieren. Und die Gesetzgebung dem Bund zu unterstellen.

(APA)

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