Korrekt gekennzeichnete Fluchtwege, Notbeleuchtung und Fußbodenbeläge aus nichtbrennbaren Stoffen: Die Liste der Sicherheitsvorkehrungen von Prostitutionslokalen ist lang. Und wenn diese nicht eingehalten werden, dauert es nicht lang, bis eine „Untersagung des Betriebs“ erfolgt (§13 WPG 2011). Aber auch hygienische Mängel, eine „aufdringliche“ Beschilderung oder Störung der Anrainer können dazu führen.
Bis zu 80 Bordelle in Wien geschlossen
Die Einhaltung des Gesetzes wird streng kontrolliert. 400 Rotlicht-Betriebe habe es in Wien gegeben, bis zu 80 Bordelle mussten seit Anfang November schließen. Zuständig sind die Sicherheits- und Sittlichkeitspolizei, bei der Betreiber von Prostitutionslokalen ihren Betrieb auch melden müssen. Bei Verstößen sind Geldstrafen von bis zu 7.000 Euro möglich. Im Gesetzestext heißt es bezüglich zusätzlicher Beschränkungen der Prostitution: “Soweit es im Interesse der Öffentlichkeit oder der Anrainerinnen und Anrainer, insbesondere nach wiederholter unzumutbarer Belästigung der Nachbarschaft durch ein auch nicht strafbares Verhalten von Freierinnen und Freiern vor einem Prostitutionslokal, erforderlich ist, kann die Behörde zusätzlich zeitliche und örtliche Beschränkungen für alle Arten der Anbahnung und Ausübung der Prostitution verfügen.”