AA

Prozess: Anwalt steckte im Lift

Ein außergerichtlicher Vergleich wurde ausgeschlossen.
Ein außergerichtlicher Vergleich wurde ausgeschlossen. ©Screenshot Video Helmuth Mäser
Gestern wurde um Schadenersatzforderung von 400 Euro gegen ÖBB verhandelt. Urteil des Bezirksrichters ergeht schriftlich.
Klage gegen ÖBB
Reisegruppe blieb stecken

“Nehmen Sie aber im Bahnhof nicht den Lift”, sagte Kläger Helmuth Mäser zur Anwältin der beklagten Partei Marlies Schefer von der Finanzprokuratur, die mit dem Railjet zurück nach Wien reiste. (Anm. d. Red.: RA M. Schefer hat die Verhandlung nicht vorzeitig verlassen, wie ursprünglich berichtet. Wir bitte um Kenntnisnahme)

Mäser zählte zu einer elfköpfigen Senioren-Reisegruppe, die im Oktober 2016 im Lift im Dornbirner Bahnhof 50 Minuten lang stecken geblieben ist und dadurch den Nachtzug nach Graz verpasst hat. Der Dornbirner Rechtsanwalt hat deshalb die ÖBB auf Schadenersatz verklagt. Der 66-Jährige fordert als Schmerzengeld 400 Euro, weil er wegen des Vorfalls einige Nächte schlecht geschlafen habe.

Aber Bezirksrichter Walter Schneider deutete an, dass er die Klage wohl abweisen dürfte. Es gebe bislang keinen Hinweis darauf, dass den ÖBB ein Verschulden vorgeworfen werden könnte, sagte der Zivilrichter gestern während der ersten Verhandlung. Er verwies auf Rechtsprechung, wonach manche Unannehmlichkeiten ohne Anspruch auf Schadenersatz hinzunehmen seien.

Der Erstrichter erklärte schon gestern die Verhandlung für geschlossen. Bevor er das Urteil schreibt, will er noch überprüfen, ob es Vorschriften gibt, innerhalb welcher Zeit ÖBB-Liftpannen zu beheben sind.

Beklagtenvertreterin Schefer behauptet, dass die Rettungskette sehr wohl funktioniert habe. Ein Lifttechniker sei sofort am Vorfallsort erschienen. Wegen eines technischen Gebrechens habe sich der auf halbem Weg stecken gebliebene Lift aber erst nach insgesamt 50 Minuten ganz nach unten bewegen lassen.

Feuerwehr gerufen

Die Rettungskette habe eben nicht funktioniert, meint hingegen Kläger Mäser, das sei sein Vorwurf. Nach rund 15 Minuten sei die Stadtpolizei erschienen, aber kein für ihn wahrnehmbarer Lifttechniker. Einer der eingeschlossenen Reisenden habe einen Feuerwehrmann angerufen, der dann die Eingesperrten befreit habe.

Reisegutscheine

Die Entschädigungsangebote der ÖBB haben dem Kläger nicht gereicht. Die Reisegruppe durfte am Tag danach in der ersten Klasse nach Graz fahren. Zudem wollten die Bundesbahnen zur Vermeidung des Zivilprozesses „kleine Geschenkspakete und Reisegutscheine“ verteilen, berichtete Mäser.

Nicht kommentieren will er die Kritik, die ein Berufskollege aus Anlass der Klagsführung geäußert hat. „Mäser schafft es seit Jahren, unseren Berufsstand lächerlich zu machen“, sagte der Bezauer Rechtsanwalt Hans-Peter Türtscher zum aktuellen Prozess.

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Prozess: Anwalt steckte im Lift
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen