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Prozess gegen Amokfahrer von Graz - Alen R. schuldig und zurechnungsfähig

Der Amokfahrer wurde schuldig gesprochen.
Der Amokfahrer wurde schuldig gesprochen. ©APA
Der Amokfahrer Alen R. ist am Donnerstag im Grazer Landesgericht von einem Schwursenat des Mordes und des versuchten Mordes schuldig gesprochen worden.
Prozess gegen Amokfahrer von Graz

Dabei bejahten die Geschworenen auch eindeutig, dass der 27-Jährige bei der Fahrt im Juni des Vorjahres, bei der drei Menschen getötet und zahlreiche weitere teils schwer verletzt wurden, zurechnungsfähig war. Die Sprüche fielen einstimmig aus. Alen R. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seine Verteidigerin Liane Hirschbrich kündigte eine Nichtigkeitsbeschwerde an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Geschworenen bejahten einstimmig alle Hauptfragen. Damit wurde Alen R. in 108 Fällen des Mordversuchs schuldig gesprochen.

Angeklagter teilnahmslos

Alen R. verfolgte die Urteilsverkündung völlig teilnahmslos. Auch danach war er bei der Beratung mit seiner Anwältin Liane Hirschbrich ungerührt, was das Strafausmaß betraf. “Alles, was ihn interessiert hat, ist, ob er da bleiben darf”, sagte Hirschbrich. Ihr Mandant wolle nicht zurück in die Justizanstalt Göllersdorf, weil er in Graz seinen Eltern wesentlich näher wäre.

Alen R. war im Juni 2015 durch die Grazer Innenstadt gerast. Bei der Amokfahrt waren drei Menschen gestorben, Dutzende weitere wurden teils schwer verletzt. Dem Urteil war mit besonderem Interesse entgegengesehen worden, nicht zuletzt deshalb, weil sich insgesamt vier Gutachter – drei Psychiater und eine Psychologin – bezüglich der Zurechnungsfähigkeit nicht einig waren.

“Er hat vielen Menschen Leid zugefügt”

In den Schlussplädoyers wurde seitens der beiden Staatsanwälte nochmals das Horror-Geschehen aufgerollt: “Er hat vielen Menschen großes Leid zugefügt”, so Rudolf Fauler. Sein Kollege Hansjörg-Bacher ging auf die Frage der Zurechnungsfähigkeit ein. “Sie können nicht falsch entscheiden, sie haben immer einen Professor hinter sich”, betonte der Staatsanwalt. Zwei psychiatrische Sachverständige hatten R. für nicht zurechnungsfähig eingestuft, einer für zurechnungsfähig. “Sie dürfen nach Ihrem Bauchgefühl entscheiden”, gab Bacher den Laienrichter mit auf den Weg. Verteidigerin Liane Hirschbrich forderte die Geschworenen auf, ihren Mandanten für zurechnungsunfähig zu erklären.

Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass Alen R. schuldig ist und zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Dreifacher Mord und 108-facher Mordversuch lautete das Urteil. Als Strafe wurde lebenslange Haft und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidigerin kündigte Nichtigkeitsbeschwerde

Plan der Grazer Innenstadt, Strecke der Amokfahrt GRAFIK 0663-16, 88 x 114 mm
Plan der Grazer Innenstadt, Strecke der Amokfahrt GRAFIK 0663-16, 88 x 114 mm ©Plan der Grazer Innenstadt, Strecke der Amokfahrt GRAFIK 0663-16, 88 x 114 mm

(APA)

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