Der Schuldspruch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ist nicht rechtskräftig. In dem seit vergangenem Mai laufenden Verfahren hatte es sich um eine Art “Probegalopp” gehandelt – von der Anklage war lediglich der Tatzeitraum August bis Dezember 2008 umfasst.
Vier Jahre Haft für “Friedrich Müller”
Den Feststellungen des Schöffensenats zufolge schädigte Bruckberger zahlreiche Kunden um insgesamt 760.000 Euro, indem er ihnen mit postalischen Zusendungen fixe Gewinne vormachte, diese Zusagen jedoch mit Express- oder Bearbeitungsgebühren verknüpfte und etliche Personen dazu brachte, ihm jeweils eine Gebühr in Höhe von zehn bis 100 Euro zu überweisen. Für das Gericht war die “Täuschungstauglichkeit” evident, sagte die vorsitzende Richterin Stephanie Öner in der Urteilsbegründung.
(APA)